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Revisionsbericht der Elektroinstallationsarbeiten (Wohnung)

Ein Revisionsbericht der Elektroinstallation, in Deutschland meist Prüfprotokoll oder Prüfbericht genannt, belegt schriftlich, dass die Elektrik in Ihrer Wohnung sicher ist und den geltenden Normen entspricht. Eine Elektrofachkraft stellt ihn nach Sichtprüfung und Messungen aus. Gebraucht wird er vor allem nach einer Sanierung der Elektri

Aktualisiert 09/2026·5 Min. Lesezeit·2 Positionen im Preisverzeichnis
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Prüfungen und Abnahmen
E-Check mit Prüfprotokoll Elektroinstallation (Wohnung)Stk.-
Prüfung mit Prüfprotokoll Niederspannungs-Hausanschluss (außen)Stk.-
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Was der Prüfbericht ist und wer ihn ausstellen darf

Bei der Prüfung kontrolliert die Elektrofachkraft die Anlage und misst die wichtigsten Schutzfunktionen. Das Ergebnis ist ein Protokoll mit einer Beschreibung der Installation, den Messwerten, einer Liste der Mängel und einem klaren Urteil, ob die Anlage sicher betrieben werden kann.

Man unterscheidet zwei Arten der Prüfung:

  • Erstprüfung: Sie erfolgt vor der ersten Inbetriebnahme einer neuen oder geänderten Anlage, also nach Neubau, Sanierung oder größerem Umbau der Leitungen. Grundlage ist DIN VDE 0100-600
  • Wiederholungsprüfung: Sie wird in Abständen wiederholt und zeigt, ob sich der Zustand der Anlage inzwischen verschlechtert hat. Grundlage ist DIN VDE 0105-100

Prüfen darf nur eine Elektrofachkraft mit passender Ausbildung und geeigneten Messgeräten, in der Regel ein Elektroinstallationsbetrieb. Arbeiten an der Hauptverteilung und am Zähler darf außerdem nur ein Betrieb ausführen, der im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist. Viele Innungsbetriebe bieten die Wiederholungsprüfung unter dem Namen E-Check an. Fragen Sie im Zweifel nach, welche Qualifikation der Prüfer hat.

Wann Sie den Prüfbericht für Ihre Wohnung brauchen

Für selbst genutzte Wohnungen gibt es keine feste Prüffrist, wie sie etwa für Betriebe über die Unfallverhütungsvorschriften gilt. Nötig ist eine Prüfung trotzdem oft, zum Beispiel in diesen Situationen:

  • Nach einer Sanierung der Elektrik, auch einer teilweisen, etwa nach dem Tausch des Sicherungskastens oder neuen Leitungen in Küche und Bad. Der ausführende Betrieb muss hier ohnehin eine Erstprüfung machen und dokumentieren
  • Beim Kauf oder Verkauf: Gesetzlich verlangt wird der Bericht meist nicht, aber er sagt viel über den Zustand der Leitungen aus, besonders im Altbau
  • Nach Kurzschluss, Brand oder Wasserschaden, um die Ursache zu finden und den Rest der Anlage zu kontrollieren
  • Bei Vermietung: Vermieter müssen für eine sichere Anlage sorgen, und ein aktuelles Protokoll ist dafür ein guter Nachweis

Für ältere Wohnungen wird häufig eine Prüfung etwa alle zehn Jahre empfohlen, bei schlechtem Zustand oder vermieteten Wohnungen eher öfter. Wohnen kleine Kinder oder ältere Menschen im Haushalt, lohnt sich die Kontrolle umso mehr.

Achten Sie auf die Zuständigkeiten. Im Mehrfamilienhaus ist für die Leitungen in der Wohnung in der Regel der Eigentümer verantwortlich. Treppenhaus, Keller, Steigleitungen und andere gemeinschaftliche Teile betreut die Hausverwaltung im Auftrag der Eigentümergemeinschaft (WEG). Für Hausanschluss und Zähler gelten zusätzlich die Vorgaben des Netzbetreibers.

So läuft die Prüfung ab

In einer normalen Wohnung dauert die Prüfung meist ein bis drei Stunden. Bei großen Wohnungen oder aufwendiger Technik, zum Beispiel elektrischer Fußbodenheizung, dauert es länger. Der Ablauf sieht meist so aus:

  1. Die Elektrofachkraft sichtet vorhandene Unterlagen: Stromlaufplan, Belegung des Sicherungskastens oder ein älteres Prüfprotokoll.
  2. Sie macht eine Sichtprüfung: Zustand des Verteilers, Beschriftung der Sicherungen, Steckdosen, Schalter und sichtbare Leitungen, außerdem ob alles für den jeweiligen Raum geeignet ist, etwa im Bad.
  3. Sie misst den Durchgang des Schutzleiters, also ob die Erdung bis zu jeder Steckdose und zu jedem Gerät reicht, das sie braucht.
  4. Sie misst den Isolationswiderstand. Er zeigt, ob die Isolierung der Leitungen beschädigt oder gealtert ist.
  5. Sie misst die Schleifenimpedanz. Damit lässt sich prüfen, ob die Sicherung im Fehlerfall schnell genug abschaltet.
  6. Sie testet den Fehlerstromschutzschalter (FI) auf richtigen Auslösestrom und richtige Auslösezeit.
  7. Sie bewertet die Ergebnisse nach den DIN-VDE-Normen und erstellt das Protokoll.

Während der Messungen ist der Strom zeitweise abgeschaltet. Denken Sie an Kühlschrank, Computer oder Aquarium. Für die Isolationsmessung müssen Geräte aus den Steckdosen gezogen werden, sonst verfälschen sie das Ergebnis oder nehmen Schaden.

Was die Prüfung leichter oder aufwendiger macht

Wie viel Zeit die Elektrofachkraft braucht, hängt vor allem von Wohnung und Unterlagen ab:

  • Unterlagen: Gibt es einen Plan und ein altes Protokoll, muss niemand erst herausfinden, welche Sicherung zu welchem Zimmer gehört
  • Anzahl der Stromkreise: Mehr Stromkreise, Steckdosen und FI-Schalter bedeuten mehr Messungen
  • Zugang zum Sicherungskasten: Ein zugestellter oder verkleideter Verteiler kostet Zeit
  • Alter der Leitungen: Bei alten Anlagen und unübersichtlichen Umbauten muss die Verdrahtung erst nachverfolgt werden
  • Feuchträume: Bad und Balkon haben strengere Anforderungen und werden gründlicher kontrolliert
  • Gefundene Mängel: Die Prüfung behebt keine Fehler. Die Reparatur ist ein eigener Auftrag, danach wird erneut geprüft

Typische Mängel in älteren Wohnungen

Bestimmte Fehler tauchen in der Praxis immer wieder auf. Wer sie kennt, ist vom Ergebnis weniger überrascht:

  • Kein FI-Schalter: In vielen Altbauwohnungen fehlt er, obwohl gerade er bei einem Stromunfall in Sekundenbruchteilen abschaltet
  • Zweiadrige Leitungen ohne eigenen Schutzleiter, wie sie in alten Installationen noch vorkommen, sowie spröde Isolierungen
  • Lockere oder überhitzte Klemmstellen, die einen Brand auslösen können
  • Laienhafte Umbauten: Steckdose ohne Schutzleiter angeschlossen, Lampe nach eigenem Gutdünken verdrahtet, falsch bemessene Sicherung
  • Billiges Material ohne Prüfzeichen: Steckdosen und Mehrfachstecker, die unter Last heiß werden
  • Fehlende Beschriftung im Sicherungskasten, sodass im Notfall niemand weiß, was abzuschalten ist

Findet die Elektrofachkraft einen schweren Mangel, bewertet sie die Anlage als nicht in Ordnung und rät gegebenenfalls, einen Teil bis zur Reparatur nicht zu nutzen. Das ist keine Schikane, sondern Schutz vor Unfall und Brand. Haben Sie selbst etwas umgebaut, sagen Sie es offen, das spart beiden Seiten Zeit.

Arbeiten an der Elektroinstallation gehören in die Hände einer Elektrofachkraft. Beheben Sie gefundene Mängel deshalb nicht selbst.

So prüfen Sie den übergebenen Bericht

Sie erhalten das Protokoll schriftlich. Bewahren Sie es bei den Unterlagen zur Wohnung auf und geben Sie es beim Verkauf an den neuen Eigentümer weiter. Kontrollieren Sie vor der Abnahme, ob Folgendes enthalten ist:

  • Adresse und genaue Bezeichnung der Wohnung
  • Art der Prüfung, also Erstprüfung oder Wiederholungsprüfung
  • Name des Prüfers, ausführender Betrieb und Unterschrift
  • Datum der Prüfung und empfohlener Termin für die nächste Prüfung
  • Beschreibung der Anlage mit Leitungsart, Zahl der Stromkreise, Sicherungen und FI-Schalter
  • Messwerte für die einzelnen Stromkreise, nicht nur ein pauschales „in Ordnung“
  • Liste der Mängel mit Ort und Vorschlag zur Behebung
  • Eindeutiges Ergebnis, ob die Anlage sicher betrieben werden kann

Häufige Fragen

Beim normalen Verkauf ist er in der Regel nicht vorgeschrieben. Käufer fragen aber oft danach, weil er viel über den Zustand der Leitungen verrät. Gerade bei einer Altbauwohnung erleichtert ein aktuelles Protokoll die Verhandlung.

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