Arbeit aus dem Preisverzeichnis kalkulieren
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Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer. Der Arbeitspreis enthält nur die Arbeit. Der Preis mit Material enthält zusätzlich Hilfsmaterial (Kleber, Grundierung, Dichtstoffe, Befestigungsmaterial). Fliesen, Bodenbeläge, Farbe und Sanitärobjekte wählt und kauft der Kunde selbst, sie sind nicht enthalten.
| Position | EH | Preis / EH | Menge | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Revisionen | ||||
| Sicherheitsnachweis (SiNa) Niederspannungs-Hausanschluss | Stk. | - | ||
| Sicherheitsnachweis (SiNa) Elektroinstallation (Wohnung) | Stk. | - | ||
Wann Sie den Nachweis brauchen
Die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) verlangt, dass elektrische Installationen kontrolliert und mit einem Sicherheitsnachweis dokumentiert werden. Für den Hausanschluss betrifft das typischerweise folgende Situationen:
- Neuer Anschluss: ein Einfamilienhaus, ein Ferienhaus oder eine Werkstatt erhält erstmals Strom.
- Ersatz oder Verlegung: neues Kabel, andere Leitungsführung, neue Zählerverteilung.
- Reparatur nach einem Schaden: Ein Bagger hat bei Grabarbeiten das Kabel durchtrennt, zum Beispiel. Das Kabel einfach zu verbinden genügt nicht, die Reparatur muss gemessen und dokumentiert werden.
- Stärkere Hauptsicherung: etwa für eine Wärmepumpe, eine Ladestation fürs Elektroauto oder eine Photovoltaikanlage.
- Ältere Liegenschaften: Der Netzbetreiber verlangt einen aktuellen Nachweis, zum Beispiel bei einer periodischen Kontrolle oder einem Eigentümerwechsel.
Jeder Netzbetreiber hat eigene Werkvorschriften. Sie legen zum Beispiel fest, wie und wo der Anschlusskasten platziert wird. Sie regeln auch, wo die Grenze zwischen dem Netz des Elektrizitätswerks und Ihrer Installation liegt. Lesen Sie diese Vorschriften, bevor der Anschluss gebaut wird. Dann wissen Sie, wer welchen Teil erstellt und wer ihn kontrolliert.
So läuft die Kontrolle Schritt für Schritt ab
Die Fachperson prüft die Unterlagen, schaut sich die Montage an und misst mit kalibrierten Geräten. Meist sieht das so aus:
- Die Fachperson verlangt die Unterlagen: Schema oder Plan des Anschlusses, Angaben zu Kabel und Apparaten, Fotos des offenen Grabens vor dem Zuschütten und allenfalls frühere Mess- und Prüfprotokolle.
- Sie geht die Leitung vom Anschlusskasten bis zur Hauptverteilung ab. Dabei prüft sie, ob die Verteiler mit den Unterlagen übereinstimmen, geschlossen und beschriftet sind und ob sie für den Aussenbereich ausreichend geschützt sind.
- Sie kontrolliert, ob das Kabel für die Verlegung im Erdreich geeignet und für die Hauptsicherung richtig bemessen ist. An den sichtbaren Stellen schaut sie Schutzrohre, Durchführungen und Abdichtungen an.
- Sie misst den Isolationswiderstand. So zeigt sich, ob die Isolation beschädigt oder feucht ist.
- Sie prüft, ob die Schutzleiter durchgehend verbunden sind. Ausserdem kontrolliert sie, ob der PEN-Leiter an der vorgesehenen Stelle korrekt in Schutzleiter und Neutralleiter aufgetrennt ist.
- Sie misst die Schleifenimpedanz. Daraus ergibt sich, ob die Sicherung bei einem Fehler schnell genug abschaltet.
- Sie prüft die Erdung, in Neubauten meist den Fundamenterder. Sind Fehlerstromschutzschalter vorhanden, testet sie auch deren Auslösung.
- Sie erstellt den Sicherheitsnachweis mit Mess- und Prüfprotokoll, unterschreibt ihn und übergibt ihn Ihnen.
Ein Hausanschluss ist Feuchtigkeit, Frost und mechanischen Belastungen ausgesetzt. Deshalb achtet die Fachperson auch auf Dinge, die im Haus weniger wichtig sind: das Kabel im Sandbett, das Warnband darüber, Schutzrohre unter Zufahrten und Plätzen und eine dichte Hauseinführung.
Was im Sicherheitsnachweis stehen muss
Messungen und Beurteilung richten sich nach der Niederspannungs-Installationsnorm NIN (SN 411000). Ein vollständiger Nachweis enthält in der Regel:
- Angaben zur Liegenschaft, zum Anschluss und zur Art der Kontrolle,
- eine Beschreibung des Anschlusses: Kabeltyp und Querschnitt, Länge, Verlegeart, Verteiler und Nennstrom der Hauptsicherung,
- das Netzsystem und die Schutzmassnahme gegen elektrischen Schlag,
- die gemessenen Werte und die verwendeten Messgeräte,
- allfällige Mängel mit Hinweisen zur Behebung,
- eine klare Aussage, ob die Installation sicher betrieben werden kann,
- Name der kontrollberechtigten Person, Firma, Datum und Unterschrift.
Steht im Nachweis, dass die Installation nicht sicher ist, schaltet der Netzbetreiber nicht frei. Nach der Reparatur wird erneut kontrolliert.
Was die Kontrolle einfacher oder aufwendiger macht
Wie viel Arbeit die Kontrolle macht, hängt vor allem davon ab, was die Fachperson vor Ort antrifft. Einfacher geht es, wenn:
- der Anschluss neu ist und es Pläne sowie Fotos des offenen Grabens gibt,
- die Leitung kurz und übersichtlich ist und die Verteiler gut zugänglich sind,
- die Montage von einer Firma stammt, die die Werkvorschriften des örtlichen Netzbetreibers kennt.
Aufwendiger wird es bei einer langen oder unklaren Leitungsführung, fehlenden Unterlagen, einem älteren Anschluss mit unbekanntem Kabel, einer schwer zugänglichen Erdung oder einem knappen Termin. Findet die Fachperson Mängel, kommen Reparatur und Nachkontrolle dazu. In der Praxis kommt es oft vor, dass niemand den Graben fotografiert hat und das Kabel schon zugeschüttet ist. Dann lässt sich die Verlegung kaum noch prüfen. Möglicherweise muss an einer Stelle aufgegraben werden, oder die ausführende Firma muss die Verlegung schriftlich bestätigen.
Typische Mängel, an denen es scheitert
- Schlechte oder fehlende Erdung. Der Erder ist nicht angeschlossen, Verbindungen sind korrodiert oder die Messwerte genügen nicht. Dann funktioniert der Schutz gegen elektrischen Schlag nicht zuverlässig.
- Zu dünnes Kabel. Der Querschnitt passt nicht zur Hauptsicherung oder zur Länge. Das Kabel kann sich erwärmen, und die Schleifenimpedanz ist zu hoch.
- Ungeeignetes Kabel oder falsche Verlegung. Das Kabel ist nicht für das Erdreich gedacht, es fehlen Sandbett, Warnband oder ein Schutzrohr unter der Zufahrt.
- Unsachgemässe Verbindungen. Provisorische Klemmen, Anschluss an einen alten Verteiler ohne passende Sicherung oder eine Reparaturmuffe, die nicht für das Erdreich geeignet ist.
- Fehlende Unterlagen. Ein mündliches „Das hat ein Elektriker gemacht“ ersetzt keinen Sicherheitsnachweis.
Ein Elektriker aus dem Bekanntenkreis kann zwar einen Blick darauf werfen. Für den Netzbetreiber zählt aber nur ein Nachweis, den eine kontrollberechtigte Person unterschrieben hat. Diese Person steht mit ihrer Unterschrift für die Richtigkeit ein. Elektrische Arbeiten am Anschluss dürfen ausschliesslich berechtigte Elektroinstallateure ausführen, auch kleine Reparaturen.
So prüfen Sie den übergebenen Nachweis
Bevor Sie den Nachweis dem Netzbetreiber einreichen, gehen Sie ihn Punkt für Punkt durch:
- Adresse, Anschluss und Beschreibung stimmen mit der Wirklichkeit überein
- Kabeltyp, Querschnitt und Nennstrom der Hauptsicherung sind angegeben
- Das Protokoll enthält konkrete Messwerte, nicht nur allgemeine Bemerkungen
- Die Beurteilung hält klar fest, dass die Installation sicher betrieben werden kann
- Aufgeführte Mängel sind behoben und die Behebung ist bestätigt
- Name der kontrollberechtigten Person und der Firma sind vermerkt
- Der Nachweis ist datiert und unterschrieben
- Sie haben ihn auf Papier und elektronisch abgelegt, zusammen mit den Fotos der Leitungsführung
Häufige Fragen
Die Installationsfirma macht während der Arbeit die Erstprüfung und vor der Übergabe die Schlusskontrolle durch eine kontrollberechtigte Person. Je nach Art der Installation verlangt die NIV zusätzlich eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan. Der Netzbetreiber prüft ausserdem stichprobenweise. Wenn Sie zusätzliche Sicherheit möchten, können Sie auch freiwillig ein unabhängiges Kontrollorgan beiziehen.
Bei einem Einfamilienhaus dauern die Messungen meist einige Stunden. Bis der Nachweis fertig ist, vergehen je nach Auslastung oft einige Tage. Planen Sie die Kontrolle deshalb gleich nach Fertigstellung des Anschlusses ein, nicht erst kurz vor dem gewünschten Einschalttermin.
Die Mängel werden im Protokoll beschrieben, zusammen mit einem Hinweis zur Behebung. Nach der Reparatur folgt eine Nachkontrolle mit einem ergänzten oder neuen Nachweis. Solange Mängel offen sind, schaltet der Netzbetreiber nicht frei.
Ja, periodisch. Die NIV legt Kontrollperioden fest, die für Wohnbauten lang sind. Der Netzbetreiber fordert Sie rechtzeitig dazu auf. Auch bei einem Eigentümerwechsel kann eine Kontrolle fällig werden. Nach jedem Eingriff am Anschluss, etwa einer Reparatur, einem Kabelersatz oder einer stärkeren Hauptsicherung, braucht es auf jeden Fall einen neuen Nachweis. Im Stockwerkeigentum behält in der Regel die Liegenschaftsverwaltung die Fristen im Auge.
Das kommt auf den Umfang an. Der Nachweis gilt genau für den Teil, der darin beschrieben ist. Beim Neubau wird oft die ganze Installation gemeinsam dokumentiert. Bei einer Reparatur am Anschluss betrifft der Nachweis dagegen meist nur diesen Abschnitt. Prüfen Sie deshalb, welche Teile der Installation im Nachweis aufgeführt sind.
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