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Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer. Der Arbeitspreis enthält nur die Arbeit. Der Preis mit Material enthält zusätzlich Hilfsmaterial (Kleber, Grundierung, Dichtstoffe, Befestigungsmaterial). Wandfliesen, Bodenfliesen, Bodenbeläge, Farbe und Sanitärobjekte wählt und kauft der Kunde selbst, sie sind nicht enthalten.
| Position | EH | Preis / EH | Menge | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Prüfungen und Abnahmen | ||||
| Prüfbefund Niederspannungs-Hausanschluss | Stk. | - | ||
| Prüfbefund Elektroinstallation (Wohnung) | Stk. | - | ||
Wann Sie den Prüfbericht für den Anschluss brauchen
Ohne dokumentierte Prüfung nimmt der Netzbetreiber eine neue oder geänderte Anlage in der Regel nicht in Betrieb. Typische Anlässe sind:
- Neuer Anschluss: Einfamilienhaus, Gartenhaus mit eigenem Zähler oder Werkstatt, bei denen ein neuer Zählpunkt entsteht
- Erneuern oder Verlegen der Zuleitung: neues Kabel, andere Trasse, neuer Zählerkasten
- Reparatur nach Beschädigung: zum Beispiel wenn ein Bagger bei Erdarbeiten das Kabel durchtrennt hat. Zusammenflicken allein reicht nicht, die Reparatur muss messtechnisch geprüft werden
- Leistungserhöhung: etwa für Wallbox oder Wärmepumpe, wenn der Netzbetreiber einen aktuellen Nachweis über die Anlage verlangt
- Altbau mit unklarem Zustand: wenn bei einer Sanierung die Zuleitung angefasst wird und keine brauchbare Dokumentation vorliegt
Die österreichischen Netzbetreiber arbeiten nach den Technischen Anschlussbedingungen (TAEV), die sie oft um eigene Vorgaben ergänzen. Darin steht zum Beispiel, wie der Zählerkasten aussehen muss und wo die Grenze zwischen Netz und Kundenanlage liegt. Lesen Sie diese Bedingungen, bevor die Leitung gebaut wird. Arbeiten an der Anlage und die Fertigstellungsmeldung beim Netzbetreiber darf nur ein konzessionierter Elektrotechniker übernehmen. Bei Strom gilt ohnehin: Selbst Hand anlegen ist hier keine Option, denn ein Fehler an der Zuleitung kann lebensgefährlich sein.
So läuft die Prüfung Schritt für Schritt
Eine ordentliche Prüfung ist mehr als ein kurzer Blick auf das Kabel. Der Elektrotechniker sieht sich die Unterlagen an, kontrolliert die Montage und misst mit kalibrierten Geräten nach ÖVE/ÖNORM E 8101. Meist sieht das so aus:
- Der Elektrotechniker fordert Unterlagen an: Plan oder Skizze der Leitung, Angaben zu Kabel und Schutzorganen, Fotos vom offenen Graben, eventuell ältere Protokolle oder das Anlagenbuch.
- Er geht die Strecke von der Anschlusssäule oder dem Hausanschlusskasten bis zur Hauptverteilung ab. Dabei prüft er, ob die Verteiler zu den Unterlagen passen, geschlossen und beschriftet sind und draußen die passende Schutzart haben.
- Er kontrolliert, ob das Kabel für die Verlegung in Erde geeignet ist, etwa ein E-YY bzw. NYY, und ob der Querschnitt zur Absicherung und zur Länge passt. An sichtbaren Stellen schaut er auf Schutzrohre, Durchführungen und die Abdichtung der Hauseinführung.
- Er misst den Isolationswiderstand, also ob die Isolierung beschädigt oder feucht ist.
- Er prüft den Durchgang der Schutzleiter und die richtige Aufteilung des PEN-Leiters in PE und N an der Stelle, die die Planung vorsieht.
- Er misst die Schleifenimpedanz. Daran sieht man, ob die Sicherung im Fehlerfall schnell genug abschaltet.
- Er misst den Erdungswiderstand und prüft vorhandene Fehlerstrom-Schutzschalter (FI) auf ihre Auslösung.
- Zum Schluss erstellt er das Protokoll mit Messwerten, Ergebnis und eventuellen Mängeln und übergibt es unterschrieben.
Eine Außenleitung bekommt Feuchtigkeit, Frost und mechanische Belastung ab. Deshalb achtet der Elektrotechniker auf Dinge, die im Haus kaum eine Rolle spielen: Sandbett unter und über dem Kabel, Trassenwarnband darüber, Schutzrohr unter Einfahrt und Pflaster und eine dichte Hauseinführung.
Was im Prüfprotokoll stehen sollte
Grundlage ist in Österreich vor allem die ÖVE/ÖNORM E 8101. Sie regelt sowohl die Erstprüfung als auch den Schutz gegen elektrischen Schlag. Bei neuen Anlagen gehört das Protokoll üblicherweise ins Anlagenbuch. Ein brauchbares Protokoll enthält:
- Objekt, Anschrift, Zählerplatz und Art der Prüfung, bei einer neuen Leitung die Erstprüfung
- Beschreibung der Leitung: Kabeltyp und Querschnitt, ungefähre Länge, Verlegeart, Verteiler und Absicherung
- Netzform, meist TN-C-S (in Österreich oft noch Nullung genannt), und die gewählte Schutzmaßnahme
- Messwerte und verwendete Messgeräte
- Festgestellte Mängel mit Hinweisen zur Behebung
- Ein eindeutiges Ergebnis, ob die Anlage sicher betrieben werden kann
- Name und Betrieb des prüfenden Elektrotechnikers, Datum und Unterschrift
Steht im Protokoll ein negatives Ergebnis, setzt der Netzbetreiber keinen Zähler. Nach der Reparatur wird erneut geprüft.
Was die Prüfung einfacher oder aufwendiger macht
Wie lange die Prüfung dauert und wie viel Arbeit drinsteckt, hängt vor allem davon ab, was der Elektrotechniker vor Ort vorfindet. Einfacher wird es, wenn:
- Die Leitung neu ist und Plan sowie Fotos vom offenen Graben vorliegen
- Die Strecke kurz und übersichtlich ist und die Verteiler gut erreichbar sind
- Der ausführende Betrieb die TAEV und die Vorgaben des örtlichen Netzbetreibers kennt
Aufwendiger wird es bei langer oder unklarer Trasse, fehlenden Unterlagen, einer alten Leitung mit unbekanntem Kabel, schwer zugänglicher Erdung oder einem sehr knappen Termin. Findet der Elektrotechniker Fehler, kommen Reparatur und Nachprüfung dazu. Häufig sieht man, dass niemand den Graben fotografiert hat und das Kabel längst zugeschüttet ist. Dann lässt sich die Verlegung kaum noch nachweisen, und es kann eine Aufgrabung an einzelnen Stellen nötig werden.
Typische Mängel, an denen die Abnahme scheitert
- Schlechte oder fehlende Erdung. Der Fundamenterder ist nicht angeschlossen, Verbindungen sind korrodiert oder der Erdungswiderstand passt nicht. Dann funktioniert der Schutz vor Stromschlag nicht so, wie er soll.
- Zu dünnes Kabel. Der Querschnitt passt nicht zur Absicherung oder zur Länge. Das Kabel kann warm werden, und die Schleifenimpedanz ist zu hoch.
- Falsches Kabel oder falsche Verlegung. Das Kabel ist nicht für Erdverlegung gedacht, Sandbett oder Warnband fehlen, unter der Einfahrt liegt kein Schutzrohr.
- Unsaubere Verbindungen. Anschluss an einen alten Verteiler ohne passende Absicherung, provisorische Klemmen oder eine Reparaturmuffe, die nicht für Erde geeignet ist.
- Fehlende Dokumentation. Ein Zettel mit „hat ein Elektriker gemacht“ ersetzt kein Prüfprotokoll mit Messwerten.
Eine Gefälligkeit vom Bekannten, der sich zwar mit Strom auskennt, aber keine Konzession hat, hilft beim Netzbetreiber nicht weiter. Wer das Protokoll unterschreibt, haftet für dessen Richtigkeit.
So prüfen Sie das übergebene Protokoll
Bevor Sie das Protokoll beim Netzbetreiber einreichen oder zu Ihren Hausunterlagen legen, gehen Sie es Punkt für Punkt durch:
- Anschrift, Zählerplatz und Beschreibung der Leitung stimmen mit der Wirklichkeit überein
- Kabeltyp, Querschnitt und Absicherung sind angegeben
- Es stehen echte Messwerte drin, nicht nur ein allgemeiner Satz
- Das Ergebnis sagt eindeutig, dass die Anlage sicher betrieben werden kann
- Aufgeführte Mängel sind nachweislich behoben
- Name und Betrieb des Elektrotechnikers sind angegeben, der Betrieb ist ein konzessionierter Elektrotechniker
- Das Protokoll hat Datum, Nummer und Unterschrift
- Sie haben es auf Papier und digital, zusammen mit Fotos der Trasse
Häufige Fragen
Ja, in Österreich ist das der Normalfall. Der konzessionierte Elektrotechniker prüft seine Arbeit nach ÖVE/ÖNORM E 8101 und meldet die Anlage beim Netzbetreiber fertig. Wenn Sie Zweifel an der Ausführung haben, können Sie zusätzlich einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen.
Die Messungen an einem Einfamilienhaus dauern meist ein paar Stunden. Das Protokoll kommt je nach Auslastung des Betriebs oft nach einigen Tagen. Planen Sie die Prüfung deshalb direkt nach Fertigstellung der Leitung ein, nicht kurz vor dem Einzug.
Der Elektrotechniker schreibt sie ins Protokoll, mit Hinweisen zur Behebung. Nach der Reparatur wird nachgeprüft und das Protokoll ergänzt oder neu erstellt. Solange das Ergebnis negativ ist, nimmt der Netzbetreiber die Anlage nicht in Betrieb.
Für selbst genutzte Wohnhäuser gibt es meist keine feste gesetzliche Frist, eine regelmäßige Überprüfung durch einen Elektrotechniker ist trotzdem sinnvoll. Für vermietete oder gewerblich genutzte Gebäude gelten strengere Pflichten. Nach jedem Eingriff in die Zuleitung, also nach Reparatur, Kabeltausch oder geänderter Absicherung, ist eine neue Prüfung fällig. Im Mehrparteienhaus kümmert sich die Hausverwaltung oder die Wohnungseigentümergemeinschaft um die Fristen.
Nein. Sie umfasst nur die Strecke bis zur Hauptverteilung. Steckdosen, Lichtkreise und Unterverteiler werden gesondert geprüft und haben ein eigenes Protokoll.
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