Preisverzeichnis 2026 · Deutschland

Externer NS-Anschluss der Wohnung an den Stromzähler

Der externe NS-Anschluss (NS steht für Niederspannung) ist die Leitung, die den Strom vom Anschlusspunkt des Netzbetreibers bis zu Ihrem Zählerplatz bringt. Ohne diese Verbindung lässt sich eine Wohnung oder ein Gebäude nicht einmal vorübergehend versorgen.

Aktualisiert 09/2026·5 Min. Lesezeit·24 Positionen im Preisverzeichnis
Preis Standardleistung
864,00 €/ Stk.
Richtwert-Spanne
691,20 € - 1123,20 €
Preis nur für diese konkrete Leistung - ohne Material und ohne Vorarbeiten. Kein Preis für den Gesamtauftrag.
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Aktualisierte Preise
Inhalt

Preisverzeichnis Bauarbeiten: Externer NS-Anschluss der Wohnung an den Stromzähler

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Elektroinstallation24 Positionen

Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer. Der Arbeitspreis enthält nur die Arbeit. Der Preis mit Material enthält zusätzlich Hilfsmaterial (Kleber, Grundierung, Dichtstoffe, Befestigungsmaterial). Wandfliesen, Bodenfliesen, Bodenbeläge, Farbe und Sanitärobjekte wählt und kauft der Kunde selbst, sie sind nicht enthalten.

PositionEHPreis / EHMengeSumme
Elektroinstallation
Montage Außen-Niederspannungs-HausanschlussStk.864,00 € / Stk.Stk.Menge eingeben-
Netzwerkverkabelung / Datenleitung verlegen (FTP)Stk.Stk.-
Abgang für 230 V-Steckdose - RohinstallationStk.13,05 € / Stk.Stk.Menge eingeben-
Abgang für Schalter - RohinstallationStk.16,30 € / Stk.Stk.Menge eingeben-
Lichtauslass - RohinstallationStk.16,15 € / Stk.Stk.Menge eingeben-
Feininstallation 230-V-Steckdose / SchalterStk.21,10 € / Stk.Stk.Menge eingeben-
Verlegung Starkstromkabel NYM (bis 3×2,5)lfm2,90 € / lfmlfmMenge eingeben-
Verlegung Schwachstromkabel (FTP, Koax)lfm2,30 € / lfmlfmMenge eingeben-
Schlitzen für Kabel - Ziegel / Porenbetonlfm11,15 € / lfmlfmMenge eingeben-
Schlitzen für Kabel - Beton / Plattenbaulfm16,30 € / lfmlfmMenge eingeben-
Wandschlitze nach Elektroinstallation verschließenlfm14,40 € / lfmlfmMenge eingeben-
Montage und Anschluss WohnungsverteilerStk.288,00 € / Stk.Stk.Menge eingeben-
Anschluss 1-poliger LS-SchalterStk.67,20 € / Stk.Stk.Menge eingeben-
Anschluss Fehlerstromschutzschalter (FI)Stk.23,05 € / Stk.Stk.Menge eingeben-
Montage und Anschluss HaustürklingelStk.105,60 € / Stk.Stk.Menge eingeben-
Anschluss und Setzen RaumthermostatStk.67,20 € / Stk.Stk.Menge eingeben-
Montage LED-Band inkl. Aluminiumprofillfm23,05 € / lfmlfmMenge eingeben-
Einbaustrahler in Gipskartondecke montierenStk.96,00 € / Stk.Stk.Menge eingeben-
Montage PendelleuchteStk.Stk.-
Montage WandleuchteStk.26,90 € / Stk.Stk.Menge eingeben-
Montage und Anschluss Lüfter (Bad/WC)Stk.Stk.-
Abgang für TV-/Datendose - RohinstallationStk.23,05 € / Stk.Stk.Menge eingeben-
Feininstallation TV-/DatendoseStk.96,00 € / Stk.Stk.Menge eingeben-
Fachgerechter Anschluss Kochfeld 400 VStk.Stk.-
Summe Arbeit
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Was genau zu dieser Arbeit gehört

Diese Leistung endet am Zählerschrank. Alles, was danach kommt, also Unterverteilung, Steckdosen und Licht, gehört zur Elektroinstallation im Gebäude. Das sind zwei getrennte Teile, und für beide gibt es eigene Unterlagen und Prüfungen.

In Deutschland ist die Zuständigkeit klar aufgeteilt: Das eigentliche Hausanschlusskabel bis zum Hausanschlusskasten baut in der Regel der Netzbetreiber selbst. Die Leitung von dort oder von einer Zähleranschlusssäule bis zum Zählerschrank verlegt ein Elektroinstallateur. Wie diese Grenze bei Ihnen genau verläuft, steht in den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) Ihres Netzbetreibers. Prüfen Sie beim Vergleich von Angeboten, ob die ganze Strecke bis zum Zählerschrank enthalten ist oder nur ein Teil.

In der Praxis unterscheidet sich vor allem, wo die Leitung verläuft:

  • Einfamilienhaus, Gartenhaus oder Wochenendhaus: Das Kabel führt oft von einer Zähleranschlusssäule an der Grundstücksgrenze durch das Erdreich zum Gebäude oder umgekehrt
  • Wohnung im Mehrfamilienhaus: Die Zähler sitzen meist gemeinsam im Keller oder Treppenhaus, die Leitung läuft durch Gemeinschaftseigentum, deshalb müssen Hausverwaltung und Eigentümergemeinschaft Bescheid wissen
  • Gewerbeeinheit: Der Ablauf ist ähnlich, die benötigte Leistung ist aber meist höher

Ablauf Schritt für Schritt

Graben und Kabelverlegen sind nur der mittlere Teil. Die meiste Zeit kosten Anmeldung, Abstimmung und das Warten auf den Netzbetreiber.

  1. Antrag auf Netzanschluss beim örtlichen Netzbetreiber, meist über ein Online-Portal und über einen eingetragenen Elektroinstallateur. Dazu gehören Lageplan, gewünschte Leistung und der Nachweis, dass Sie Eigentümer sind oder dessen Zustimmung haben.
  2. Rückmeldung des Netzbetreibers: Er legt den Anschlusspunkt, die Absicherung und die technischen Vorgaben fest.
  3. Planung durch den Elektrofachbetrieb nach DIN VDE und den TAB des Netzbetreibers.
  4. Graben ausheben, üblicherweise etwa 60 bis 80 cm tief, unter Zufahrten und befestigten Flächen nach Vorgabe tiefer. Die Grabensohle wird geebnet und mit Sand ausgelegt.
  5. Kabel verlegen im Sandbett oder im Schutzrohr, verfüllen, verdichten und ein Warnband über dem Kabel einlegen.
  6. Zählerschrank setzen: waagerecht, fest montiert und für den Netzbetreiber gut zugänglich.
  7. Prüfung der Anlage durch die Elektrofachkraft mit Prüfprotokoll.
  8. Inbetriebsetzung: Der Installateur meldet die Fertigstellung, der Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber setzt den Zähler und verplombt ihn.

Warum nicht einfach schon losgraben? Weil erst die Vorgaben des Netzbetreibers festlegen, wo die Leitung beginnt und welche Absicherung Sie bekommen. Wer vorher gräbt, riskiert, dass Arbeit doppelt gemacht wird.

Kabel, Absicherung und Zählerschrank

Kabeltyp und Querschnitt ergeben sich aus der Leistung und der Länge der Strecke. Für die Erdverlegung nimmt man erdverlegbare Kabel wie NYY, bei längeren Strecken auch Aluminiumkabel. Bei kurzen Wegen zum Haus sind Kupferquerschnitte von 10 oder 16 mm² verbreitet, bei längeren Wegen oder höherer Leistung entsprechend mehr. Ein langes, zu dünnes Kabel verliert Spannung, deshalb wird der Querschnitt berechnet und nicht geschätzt.

Ein paar Punkte zur Absicherung:

  • Dreiphasiger Anschluss ist in Deutschland für Wohnungen und Häuser der Normalfall, auch wegen Herd und Durchlauferhitzer
  • Vor dem Zähler sitzt in neuen Zählerschränken meist ein selektiver Hauptleitungsschutzschalter, die genaue Ausführung schreibt der Netzbetreiber vor
  • Mehr Leistung lohnt sich nur, wenn Sie sie auch brauchen. Für eine höhere Anschlussleistung kann der Netzbetreiber einen Baukostenzuschuss verlangen
  • Wallbox und Wärmepumpe müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden, größere Geräte brauchen seine Zustimmung

Der Zählerschrank muss den TAB Ihres Netzbetreibers entsprechen. Für Außenaufstellung gilt: wetterfest, abschließbar und mit Möglichkeit zur Plombierung.

Was die Arbeit leichter oder aufwendiger macht

Der Aufwand hängt vor allem von diesen Punkten ab:

  • Länge der Strecke vom Anschlusspunkt bis zum Zählerschrank
  • Boden: Steine, Lehm, Wurzeln und enge Platzverhältnisse bremsen, lockerer Boden und freie Zufahrt für einen Minibagger beschleunigen
  • Hindernisse: Gehweg, Einfahrt, Zaun oder Kreuzungen mit Wasser, Gas oder Abwasser
  • Handschachtung oder Bagger
  • Querschnitt und Kabelart
  • Im Mehrfamilienhaus: Leitungswege durch Keller und Treppenhaus, Durchbrüche durch Decken und Abstimmung mit der Hausverwaltung

Holen Sie vor dem Graben eine Leitungsauskunft bei den Versorgern ein. Eine beschädigte Gas- oder Wasserleitung richtet mehr Schaden an als der ganze Anschluss wert ist. Wird beim Graben eine Gasleitung getroffen oder riecht es nach Gas, verlassen Sie sofort die Stelle und rufen den Störungsdienst des Gasnetzbetreibers oder die 112.

Genehmigungen und was der Netzbetreiber prüft

Ob für Leitung und Zähleranschlusssäule eine Genehmigung nötig ist, regelt die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes. Führt die Strecke über öffentlichen Grund oder ein fremdes Grundstück, brauchen Sie zusätzlich die Zustimmung der Gemeinde oder des Eigentümers. Fragen Sie im Zweifel beim Bauamt nach, statt sich auf die Erfahrung des Nachbarn zu verlassen.

Der Netzbetreiber gibt das technische Konzept vor: Anschlusspunkt, Absicherung, Art und Ort des Zählerschranks. Weicht die Ausführung davon ab, kann er die Inbetriebsetzung verweigern. In einer Eigentumswohnung kommt die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft (WEG) hinzu, weil die Arbeiten Gemeinschaftseigentum berühren. Mieter sprechen vorher mit dem Vermieter.

Arbeiten an der Anlage bis zum Zähler darf nur ein Elektroinstallateur ausführen, der im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist. Selbst erledigen können Sie höchstens das Ausheben des Grabens nach Anweisung des Fachbetriebs. Verlegen, Anschließen und Prüfen gehören in die Hand der Elektrofachkraft.

Typische Fehler

  • Graben vor der Freigabe: Der Netzbetreiber legt einen anderen Anschlusspunkt fest, und ein Teil wird neu gemacht
  • Zählerschrank passt nicht zu den TAB oder ist so platziert, dass der Netzbetreiber nicht herankommt
  • Zu flacher Graben, fehlendes Sandbett oder kein Warnband
  • Falsch gewählte Leistung: zu knapp führt zu Auslösungen im Alltag, zu großzügig kostet unnötig
  • Keine Reserve eingeplant, obwohl in ein paar Jahren eine Wärmepumpe oder Wallbox kommen soll, etwa weil Sie wegen der GEG-Vorgaben über eine neue Heizung nachdenken. Ein Kabel nachträglich im Erdreich zu tauschen ist vermeidbare Mehrarbeit
  • Fehlendes Prüfprotokoll: ohne Nachweis keine Inbetriebsetzung

Abnahme der fertigen Arbeit

Bevor Sie das Abnahmeprotokoll unterschreiben, gehen Sie diese Punkte durch:

  • Verlauf und Tiefe der Leitung entsprechen der Planung
  • Das Kabel liegt in Sand oder Schutzrohr, darüber das Warnband
  • Der Graben ist verfüllt, verdichtet und die Oberfläche wiederhergestellt
  • Der Zählerschrank entspricht den TAB, sitzt waagerecht, fest und ist zugänglich
  • Die Absicherung stimmt mit den Vorgaben des Netzbetreibers überein
  • Planung, Prüfprotokoll und Materialnachweise liegen Ihnen vor
  • Im Mehrfamilienhaus ist die Arbeit mit Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft abgestimmt

Häufige Fragen

Nein. Anschließen und Prüfen darf nur ein beim Netzbetreiber eingetragener Elektroinstallateur. Beim Graben können Sie helfen, wenn der Fachbetrieb einverstanden ist und die Leitungsauskunft vorliegt.

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