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Gas-Prüfbescheinigung (Gasanlagenprüfung)

Bei einer Gasanlagenprüfung kontrolliert ein befugter Installateur die Gasleitungen im Haus, die Absperreinrichtungen und die angeschlossenen Geräte wie Gastherme, Gasherd oder Durchlauferhitzer. Das Ergebnis hält er in einem Prüfbericht oder Prüfbefund fest. Gebraucht wird so ein Befund nach dem Einbau einer neuen Therme, nach Umbauten a

Aktualisiert 09/2026·5 Min. Lesezeit·15 Positionen im Preisverzeichnis
Preis Standardleistung
46,33 €/ Stk.
Richtwert-Spanne
21,38 € - 183,90 €
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Gasinstallation15 Positionen

Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer. Der Arbeitspreis enthält nur die Arbeit. Der Preis mit Material enthält zusätzlich Hilfsmaterial (Kleber, Grundierung, Dichtstoffe, Befestigungsmaterial). Wandfliesen, Bodenfliesen, Bodenbeläge, Farbe und Sanitärobjekte wählt und kauft der Kunde selbst, sie sind nicht enthalten.

PositionEHPreis / EHMengeSumme
Gasinstallation
Sachverständigenprüfung der GasanlageStk.-
Innere Gasleitung biegen und schweißenlfm25,66 €-
Verlegung der äußeren Gasleitung im Erdreichlfm21,38 €-
Schlitzen für Gasleitung - Ziegellfm17,10 €-
Schlitzen für Gasleitung - Betonlfm38,50 €-
Montage Gas-KugelhahnStk.21,38 €-
Anschluss GasherdStk.49,90 €-
Anschluss Gaskessel (Montage + Anschluss)Stk.-
Regelung und Einstellung des KesselsStk.-
Gasleitung absperren und mit Blindstopfen verschließenStk.-
Gasleitung umlegen und anschließenStk.183,90 €-
Montage WarmwasserspeicherStk.-
Dichtheitsprüfung der GasleitungStk.85,54 €-
Montage GaswarnmelderStk.28,50 €-
Versetzen des GaszählersStk.171,07 €-
Summe Arbeit
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Wann eine Prüfung nötig ist und wie oft

In Österreich teilen sich zwei Professionisten die Kontrolle. Der Rauchfangkehrer kümmert sich um die Feuerstätte und den Abgasweg. Wie oft er kommt, regelt das jeweilige Bundesland, und er sagt Ihnen meist selbst, wann der nächste Termin fällig ist. Die Gasleitungen selbst prüft dagegen ein Installateur. Ob und in welchen Abständen eine Leitungsprüfung für Private vorgeschrieben ist, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Die technischen Richtlinien der ÖVGW empfehlen aber, die Leitungen regelmäßig überprüfen zu lassen, häufig wird ein Abstand von rund zwölf Jahren genannt. Fragen Sie im Zweifel Ihren Installateur oder Ihren Gasnetzbetreiber, was bei Ihnen gilt. Als Eigentümer sind Sie für den sicheren Zustand Ihrer Anlage verantwortlich, als Vermieter gilt das gegenüber Ihren Mietern ganz besonders.

Zusätzlich lohnt sich eine Prüfung in diesen Situationen:

  • Nach dem Einbau einer neuen Therme, eines Gasherds oder eines Durchlauferhitzers
  • Nach dem Ändern, Verlängern oder Verlegen der Gasleitung, etwa beim Umbau der Küche
  • Bei der Fertigstellung eines Neubaus oder einer Sanierung
  • Beim Kauf, Verkauf oder vor einer Vermietung, wenn Klarheit über den Zustand gewünscht ist
  • Nach einer Störung, einem Gasgeruch oder einem Eingriff in die Leitung

Im Mehrparteienhaus kümmert sich die Hausverwaltung im Auftrag der Wohnungseigentümergemeinschaft um die gemeinsamen Leitungen. Für Geräte und Leitungen in Ihrer Wohnung sind Sie als Wohnungseigentümer selbst zuständig. In einer Mietwohnung klären Sie mit dem Vermieter, wer sich darum kümmert. Häufig ist das der Vermieter, bei manchen Geräten aber auch der Mieter, das hängt vom Mietvertrag und den mietrechtlichen Regeln ab.

So läuft die Prüfung ab

In einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus dauert der Termin meist eine knappe Stunde. Bei mehreren Geräten oder langen Leitungen über mehrere Geschosse dauert es länger. Der Installateur geht in der Regel so vor:

  1. Er sieht sich die Leitung vom Hauptabsperrhahn bis zu den Geräten an. Dabei achtet er auf Befestigung, Rost, Beschädigungen und darauf, ob Rohre an unzulässigen Stellen eingemauert oder verkleidet sind.
  2. Er prüft die Absperrhähne vor den Geräten und den Hauptabsperrhahn: Sind sie erreichbar, gekennzeichnet und lassen sie sich schließen?
  3. Mit einem Messgerät oder einem Lecksuchspray kontrolliert er Verbindungen, Verschraubungen und Anschlussschläuche auf Dichtheit.
  4. Er prüft die Geräte: Anschluss, Sicherheitseinrichtungen, das Flammenbild und die Abgasführung.
  5. Er beurteilt die Belüftung des Raums und die Verbrennungsluftzufuhr, vor allem bei raumluftabhängigen Thermen und Durchlauferhitzern.
  6. Er trägt Ergebnisse und Mängel in den Prüfbefund ein und erklärt sie Ihnen.

Bei einer neuen Installation oder nach größeren Änderungen kommt eine Druckprüfung hinzu. Dabei wird die Leitung unter Druck gesetzt, und der Installateur beobachtet, ob der Druck über die vorgegebene Zeit stabil bleibt. Bei bestehenden Leitungen misst er oft, wie viel Gas eine Leitung unter Betriebsdruck verliert, und stuft sie danach ein.

Was die Prüfung einfacher oder aufwendiger macht

Eine Wohnung mit nur einem Gasherd ist schneller geprüft als ein Altbau mit Therme, Durchlauferhitzer und einer Leitung durch drei Geschosse. Den Aufwand bestimmen vor allem:

  • Die Zahl der Geräte und Abzweige
  • Die Länge der Leitungen und wie gut man herankommt, etwa hinter Küchenkästen oder in abgehängten Decken
  • Ob eine Druckprüfung oder weitere Messungen nötig sind
  • Fehlende Unterlagen und ältere Leitungen, die über die Jahre unübersichtlich erweitert wurden
  • Ob es ein geplanter Termin ist oder ein dringender Einsatz nach einer Störung

Die Abgasmessung und die Kontrolle des Rauchfangs macht der Rauchfangkehrer getrennt davon. Bei einem Neubau oder vor einem Verkauf kann es sinnvoll sein, die Termine abzustimmen und bei Bedarf auch die Elektroinstallation von einem konzessionierten Elektrotechniker überprüfen zu lassen.

Wer prüfen darf und was bei Mängeln passiert

Arbeiten an Gasanlagen hinter dem Zähler dürfen nur befugte Installateure mit der entsprechenden Gewerbeberechtigung für Gastechnik ausführen. Viele Gasnetzbetreiber führen zusätzlich eigene Listen der Installationsunternehmen, die in ihrem Netz arbeiten dürfen. Das gilt auch für Prüfungen, aus denen ein verlässlicher Befund entstehen soll. Ein Bericht von jemandem ohne diese Befugnis nützt Ihnen gegenüber Versicherung, Käufer oder Mieter wenig. Fragen Sie ruhig vorher nach, ob der Betrieb dafür berechtigt ist. Ihren Netzbetreiber finden Sie auf der Gasrechnung.

Gefundene Mängel stuft der Installateur nach ihrer Schwere ein. Bei einem ernsten Mangel, zum Beispiel einer undichten Leitung, einer fehlerhaften Abgasführung oder einem Absperrhahn, der nicht schließt, wird die Anlage oder das betroffene Gerät sofort stillgelegt. Kleinere Mängel, etwa eine fehlende Kennzeichnung oder ein schwer erreichbarer Hahn, verhindern den Betrieb nicht. Sie sollten aber in der Frist behoben werden, die im Befund steht. Reparaturen an Gasleitung und Gasgeräten übernimmt ausschließlich der befugte Installateur, niemals ein Laie.

In der Praxis sieht man oft alte Anschlussschläuche am Gasherd, die seit Jahrzehnten nicht getauscht wurden, oder Absperrhähne, die hinter einer neuen Küchenzeile verschwunden sind. Das sind kleine Dinge, gehören bei Prüfungen aber zu den typischen Beanstandungen.

Anleitung für Heimwerker: Vorbereitung und Sicherheit zwischen den Prüfungen

An der Gasleitung selbst sollten Sie nichts machen. Den Termin vorbereiten können Sie aber gut, damit der Installateur zügig arbeiten kann:

  1. Therme, Herd, Durchlauferhitzer und Hauptabsperrhahn frei zugänglich machen.
  2. Gegenstände wegräumen, die Leitungen oder Absperrhähne verdecken.
  3. Alte Prüfbefunde, Wartungsnachweise und Bedienungsanleitungen bereitlegen.
  4. Notieren, was aufgefallen ist, zum Beispiel ausgehende Flammen, Geräusche oder Geruch.
  5. Lüftungsöffnungen im Raum mit der Therme freihalten und den Raum trocken halten.

Die Gastherme sollte nach Herstellerangabe gewartet werden, meist einmal im Jahr vor der Heizsaison. Wartung und Prüfung sind aber nicht dasselbe: Die Wartung hält das Gerät in Schuss, die Prüfung beurteilt die Sicherheit der ganzen Gasinstallation. Wer die Heizung später ganz tauschen will, sollte die aktuellen Vorgaben für neue Heizungen vorher mit dem Installateur besprechen. Riechen Sie Gas, schließen Sie den Hauptabsperrhahn, betätigen Sie keine Lichtschalter oder Geräte, öffnen Sie die Fenster, verlassen Sie das Gebäude und rufen Sie von draußen den Gasnotruf 128 an. Bei unmittelbarer Gefahr wählen Sie den Notruf 112.

Den Prüfbefund bei der Übergabe kontrollieren

Lesen Sie den Befund noch durch, solange der Installateur da ist. So kann er Ihnen Unklares gleich erklären. Achten Sie darauf, dass er Folgendes enthält:

  • Name und Anschrift des Installationsbetriebs, Unterschrift und Stempel
  • Adresse des Gebäudes und eine Liste der geprüften Geräte mit Typ und Gasart
  • Beschreibung der Leitungen und das Ergebnis der Dichtheits- oder Druckprüfung
  • Eine Liste der Mängel mit Einstufung und Frist zur Behebung
  • Eine klare Aussage, ob die Anlage sicher betrieben werden kann
  • Prüfdatum und eine Empfehlung für den nächsten Termin
  • Die Rechnung, die Sie zusammen mit dem Befund aufbewahren, idealerweise auch digital

Häufige Fragen

Ob es eine feste Frist für die Leitungsprüfung gibt, hängt vom Bundesland ab. Unabhängig davon haften Sie für den sicheren Zustand Ihrer Anlage. Deshalb ist eine Prüfung in den empfohlenen Abständen und nach jeder Änderung sinnvoll. Die regelmäßige Kontrolle durch den Rauchfangkehrer ist dagegen in jedem Fall Pflicht.

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