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Stilllegung Gasleitung ab Zähler

Bei der Stilllegung einer Gasleitung ab Zähler verschließt ein befugter Installateur das offene Ende der Hausleitung dauerhaft und gasdicht, zum Beispiel mit einem Stopfen, einer Kappe oder einem Blindflansch. Die Leitung bleibt im Haus, aber es kann kein Gas mehr hindurchströmen. Das brauchen Sie, wenn Sie kein Gas mehr nutzen: beim Umst

Aktualisiert 09/2026·4 Min. Lesezeit·15 Positionen im Preisverzeichnis
Preis Standardleistung
46,33 €/ Stk.
Richtwert-Spanne
21,38 € - 183,90 €
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Gasinstallation15 Positionen

Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer. Der Arbeitspreis enthält nur die Arbeit. Der Preis mit Material enthält zusätzlich Hilfsmaterial (Kleber, Grundierung, Dichtstoffe, Befestigungsmaterial). Wandfliesen, Bodenfliesen, Bodenbeläge, Farbe und Sanitärobjekte wählt und kauft der Kunde selbst, sie sind nicht enthalten.

PositionEHPreis / EHMengeSumme
Gasinstallation
Gasleitung absperren und mit Blindstopfen verschließenStk.-
Innere Gasleitung biegen und schweißenlfm25,66 €-
Verlegung der äußeren Gasleitung im Erdreichlfm21,38 €-
Schlitzen für Gasleitung - Ziegellfm17,10 €-
Schlitzen für Gasleitung - Betonlfm38,50 €-
Montage Gas-KugelhahnStk.21,38 €-
Anschluss GasherdStk.49,90 €-
Anschluss Gaskessel (Montage + Anschluss)Stk.-
Regelung und Einstellung des KesselsStk.-
Gasleitung umlegen und anschließenStk.183,90 €-
Montage WarmwasserspeicherStk.-
Dichtheitsprüfung der GasleitungStk.85,54 €-
Sachverständigenprüfung der GasanlageStk.-
Montage GaswarnmelderStk.28,50 €-
Versetzen des GaszählersStk.171,07 €-
Summe Arbeit
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Stilllegen oder ganz ausbauen?

Die Stilllegung ist sinnvoll, wenn Sie die Leitung nicht sofort herausreißen wollen oder können. Die Rohre bleiben in Wänden, Decken oder im Keller, sind sicher verschlossen und können später nach einer Prüfung wieder genutzt werden. Ein kompletter Rückbau ist endgültig, dauert länger und zieht meist weitere Arbeiten nach sich, etwa das Schließen von Schlitzen und Wanddurchbrüchen.

Eine Stilllegung kann dauerhaft oder vorübergehend sein. Vorübergehend wird sie zum Beispiel während einer Sanierung, wenn später wieder Gas angeschlossen werden soll. Auch dann muss der Verschluss vollständig dicht sein und dokumentiert werden. Bevor wieder Gas fließt, prüft ein Fachbetrieb die Anlage erneut auf Dichtheit.

Warum der Aufwand, wenn der Hahn doch zu ist? Ein alter Kugelhahn oder eine Dichtung kann mit den Jahren undicht werden. Eine vergessene Leitung im Keller oder unter dem Estrich wird bei späteren Umbauten leicht angebohrt oder beschädigt. Ein offenes oder nur notdürftig verschlossenes Leitungsende ist ein verstecktes Risiko, das sich oft erst Jahre später zeigt. Deshalb gilt nach den technischen Regeln für Gasinstallationen, in Österreich vor allem den ÖVGW-Richtlinien, ein Absperrhahn allein nicht als dauerhafter Verschluss.

Was Sie vor dem Termin erledigen sollten

Die eigentliche Arbeit an der Leitung geht meist schnell. Mehr Zeit kostet die Abstimmung, und die Reihenfolge spielt eine Rolle:

  • Gasliefervertrag beim Lieferanten kündigen, sonst laufen Grundgebühren und Netzentgelte weiter, auch ohne Verbrauch
  • Beim Netzbetreiber den Ausbau des Gaszählers beantragen; der Zähler gehört dem Netzbetreiber und wird von dessen Personal ausgebaut
  • Mit dem Netzbetreiber klären, ob nur die Hausleitung stillgelegt oder auch der Hausanschluss getrennt werden soll, und welche Nachweise er danach erwartet
  • Im Mehrparteienhaus vorher mit der Hausverwaltung oder der Wohnungseigentümergemeinschaft sprechen; als Mieter brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters

Den Hausanschluss selbst, also die Leitung von der Straße bis zur Hauptabsperreinrichtung, darf nur der Netzbetreiber trennen oder zurückbauen. Wenn Ihre alte Gasheizung stillgelegt wird, informieren Sie außerdem Ihren Rauchfangkehrer, damit er seine Unterlagen und Überprüfungstermine anpassen kann. Planen Sie für die neue Heizung Förderungen von Bund und Land, etwa für den Heizungstausch oder den Sanierungsbonus, fragen Sie vorab nach, welche Nachweise dort verlangt werden. Das Stilllegungsprotokoll gehört oft dazu.

So läuft die Arbeit ab

Arbeiten an Gasleitungen dürfen in Österreich nur befugte Installateure mit Gewerbeberechtigung für Gasinstallationen ausführen. Viele Netzbetreiber führen zusätzlich ein Verzeichnis der Unternehmen, die an ihrem Netz arbeiten dürfen. Laien und Professionisten ohne diese Befugnis dürfen nicht an die Gasleitung. Das ist Vorschrift, keine Empfehlung. Ein befugter Installateur geht in der Regel so vor:

  1. Anlage besichtigen, Hauptabsperreinrichtung, Zählerplatz und Leitungsverlauf feststellen.
  2. Hauptabsperreinrichtung schließen und prüfen, ob wirklich kein Gas mehr strömt.
  3. Leitung drucklos machen und Restgas gefahrlos ins Freie ableiten.
  4. Leitungsende vorbereiten: reinigen, bei Bedarf kürzen, Gewinde oder Flansch herrichten.
  5. Passenden Verschluss für Rohrwerkstoff und Durchmesser setzen, etwa Stopfen, Kappe oder Blindflansch.
  6. Dichtheit prüfen, je nach Situation mit Manometer unter Prüfdruck und zusätzlich mit Gasspürgerät oder Lecksuchspray an den Verbindungen.
  7. Protokoll über Arbeit und Prüfergebnis erstellen.

Wo genau wird verschlossen? Das hängt vom Ziel ab. Fällt der Gasanschluss ganz weg, wird die Kundenanlage meist direkt hinter der Hauptabsperreinrichtung beziehungsweise am ehemaligen Zählerplatz verschlossen. Wird nur ein Teil stillgelegt, zum Beispiel die Leitung zum alten Gasherd, verschließt der Installateur nur diesen Abzweig, der Rest bleibt in Betrieb.

Bei einer gut zugänglichen Leitung dauert die Arbeit vor Ort meist nur wenige Stunden. War eine Gastherme oder ein Gaskessel angeschlossen, trennt der Installateur das Gerät oft gleich mit vom Gas und legt es sicher still.

Was die Arbeit einfacher oder aufwendiger macht

Der Aufwand und damit auch der Preis unterscheiden sich von Haus zu Haus. Einfacher wird es mit:

  • Frei zugänglicher Leitung am Zählerplatz oder im Hausanschlussraum
  • Jüngerer Installation aus Stahl mit sauberen Gewinden oder aus Kupfer
  • Vorhandenen Plänen und bereits ausgebautem Zähler

Aufwendiger wird es bei:

  • Stark korrodierten Altbau-Leitungen, bei denen erst ein Stück Rohr ersetzt werden muss
  • Leitungen unter Putz, im Estrich oder im Schacht, die erst freigelegt werden müssen
  • Mehreren Verschlussstellen, etwa bei mehreren Geräten oder Gasetagenheizungen im Mehrparteienhaus, wie sie in vielen Altbauten noch zu finden sind
  • Fehlenden Unterlagen und unbekanntem Leitungsverlauf
  • Unklarer Grenze zwischen Hausanschluss und Hausleitung

In unklaren Fällen kommt der Installateur meist zuerst zur Besichtigung und schlägt danach das Vorgehen vor.

Typische Fehler

  • Nur den Hahn zudrehen und die Leitung so lassen: ein Absperrhahn ist kein dauerhafter Verschluss
  • Einen Handwerker ohne Befugnis für Gas beauftragen: im Schadensfall kann die Versicherung die Leistung verweigern
  • Den Gaszähler selbst abbauen: er gehört dem Netzbetreiber
  • Die Kündigung beim Lieferanten vergessen, sodass weiter Rechnungen kommen
  • Das Protokoll nicht aufheben, das später Netzbetreiber, Käufer, Förderstelle oder Rauchfangkehrer sehen wollen
  • Im Mehrparteienhaus ohne Absprache an gemeinsamen Leitungen arbeiten lassen

Riechen Sie Gas, schalten Sie kein Licht und kein Gerät ein, öffnen Sie die Fenster, verlassen Sie das Gebäude und rufen Sie von draußen den Gasnotruf 128 an. Bei unmittelbarer Gefahr wählen Sie den Notruf 112.

Abnahme: diese Punkte prüfen

Lassen Sie sich bei der Abnahme die Verschlussstelle zeigen und die Unterlagen aushändigen. Prüfen Sie:

  • Verschluss fest gesetzt, ohne Anzeichen von Undichtheit und gut erkennbar
  • Hauptabsperreinrichtung geschlossen und Leitung als außer Betrieb gekennzeichnet
  • Protokoll mit Objektangabe, Datum, Art und Ort des Verschlusses
  • Ergebnis der Dichtheitsprüfung mit Angabe der Prüfmethode
  • Name, Unterschrift und Firmenstempel des befugten Installationsunternehmens
  • Bestätigung über den Zählerausbau durch den Netzbetreiber
  • Alle Unterlagen dauerhaft bei den Hausunterlagen abgelegt

Häufige Fragen

Nein. Arbeiten an Gasleitungen sind befugten Installateuren vorbehalten. Ein unsachgemäßer Verschluss gefährdet das ganze Haus, und nach einem Schaden kann die Versicherung die Zahlung verweigern.

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