Preisverzeichnis 2026 · Schweiz

Asbest und Eternit entfernen

Eternit steht in der Schweiz umgangssprachlich für Asbestzement: Wellplatten, Dachschiefer, Fassadenplatten, Blumenkisten und Rohre, die bis zum Asbestverbot von 1990 auf Einfamilienhäusern, Garagen, Gartenhäusern, Scheunen und Ställen verbaut wurden.

Aktualisiert 09/2026·8 Min. Lesezeit·1 Positionen im Preisverzeichnis
Preis Standardleistung
CHF 40.35/ m²
Richtwert-Spanne
CHF 32.28 - CHF 52.46
Wohnung 60 m²
CHF 6052.44
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Preisverzeichnis Bauarbeiten: Asbest und Eternit entfernen

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Abbruch- und Demontagearbeiten1 Positionen

Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer. Der Arbeitspreis enthält nur die Arbeit. Der Preis mit Material enthält zusätzlich Hilfsmaterial (Kleber, Grundierung, Dichtstoffe, Befestigungsmaterial). Wandfliesen, Bodenfliesen, Bodenbeläge, Farbe und Sanitärobjekte wählt und kauft der Kunde selbst, sie sind nicht enthalten.

PositionEHPreis / EHMengeSumme
Búracie a demontážne práce
Demontage und Entsorgung von Asbest / Eternitm²CHF 40.35 / m²m²Menge eingeben-
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Was die Leistung umfasst

Der Rückbau von Asbestzement ist eine Fachleistung für Betriebe mit instruiertem Personal und passender Ausrüstung. Bei einem üblichen Eternitdach oder einer Fassade gehören dazu typischerweise:

  • Einrichten und Signalisieren des Arbeitsbereichs, Absperren gegen unbefugten Zutritt,
  • Befeuchten oder Besprühen der Oberfläche mit einem faserbindenden Mittel,
  • zerstörungsfreies Lösen der Platten, etwa durch Abklemmen oder Ausziehen der Nägel und Schrauben,
  • Herablassen der Platten ohne Werfen, meist mit Schrägaufzug, Kran oder Rutsche,
  • Verpacken in reissfeste Folie oder Big Bags und Kennzeichnen als asbesthaltiger Abfall,
  • Reinigen des Arbeitsbereichs einschliesslich Lattung, Rinnen und Umgebung,
  • bei Arbeiten in Innenräumen zusätzlich die Messung der Faserkonzentration nach Abschluss.

Abtransport und Entsorgung auf einer bewilligten Deponie sind eine eigene Position. In der NUMIQ-Preisliste werden sie nach Gewicht pro Tonne abgerechnet. Nicht enthalten sind die neue Bedachung, neue Lattung und Spenglerarbeiten. Diese werden separat kalkuliert.

Wann Asbest entfernt wird

Am häufigsten bei der Dachsanierung, wenn das Eternitdach durch Ziegel, Faserzement ohne Asbest oder Blech ersetzt wird. Ausserdem beim Umbau oder Rückbau älterer Gebäude, beim Fensterersatz mit alten Asbestzement-Fensterbänken und bei Badsanierungen in Mehrfamilienhäusern, in denen Asbestzementrohre als Fallstränge verlegt sind. Nötig wird der Rückbau auch, wenn die Bedachung stark beschädigt ist, etwa nach einem Hagelzug. Bruchstücke sollten dann nicht trocken zusammengewischt, sondern feucht aufgenommen werden.

Ein intaktes, unbeschädigtes Eternitdach, an dem niemand arbeitet, muss in der Regel nicht sofort entfernt werden. Bei geplanten Umbauten, Sanierungen oder einem Rückbau gelten jedoch die Regeln für Arbeiten mit Asbest. Bei Gebäuden, die vor 1990 erstellt wurden, ist mit asbesthaltigen Materialien zu rechnen. Viele Kantone verlangen deshalb schon im Baugesuch Angaben zu Schadstoffen oder ein Gutachten.

Wo Asbest im Haus vorkommt

Das Wellplattendach ist am auffälligsten, aber nicht die einzige Stelle. Bei der Sanierung älterer Häuser und Wohnungen taucht Asbest oft dort auf, wo man ihn nicht erwartet:

  • Wellplatten und Dachschiefer auf Wohnhäusern, Garagen, Gartenhäusern, Scheunen und Ställen,
  • Fassadenplatten aus ebenem Asbestzement, oft an Giebeln, Brüstungen und Balkonen,
  • Abwasser-, Lüftungs- und Regenrohre aus grauem Asbestzement,
  • Kaminaufsätze und Kaminverkleidungen sowie Platten hinter Öfen und Heizkesseln,
  • Fensterbänke und Blumenkisten aus Asbestzement,
  • ältere Bodenbeläge, Kleber und Spachtelmassen, in denen Asbest als Füllstoff steckte.

Von Auge lässt sich Asbestzement kaum von neuerem, asbestfreiem Faserzement unterscheiden. Das Baujahr ist ein guter Hinweis, Gewissheit bringt nur eine Laboranalyse. Die Probenahme sollten Sie einer Fachperson für Gebäudeschadstoffe überlassen und keine Stücke selbst abbrechen.

Was die Arbeit erleichtert und was sie erschwert

Zügig geht es bei einem niedrigen, einfach geformten Dach mit intakten Platten, wenn der Lastwagen mit den Paletten direkt beim Haus halten kann. Länger und teurer wird es durch:

  • gebrochene oder spröde Platten, die stückweise eingesammelt werden müssen,
  • steile oder hohe Dächer, für die Gerüst und Aufzug nötig sind,
  • Arbeiten in Innenräumen mit Abschottung, Unterdruck und Schleuse,
  • schlechte Zufahrt und lange Tragwege für die Abfälle,
  • Asbestzement unter weiteren Schichten, die zuerst entfernt werden müssen.

Regeln für Asbestarbeiten in der Schweiz

Massgebend sind die Vorschriften zur Arbeitssicherheit auf Baustellen, die Abfallvorschriften und die Merkblätter der Suva. Die Anforderungen hängen davon ab, ob der Asbest fest oder schwach gebunden ist.

Wer die Arbeit ausführen darf

Asbestzement gilt als fest gebundener Asbest. Arbeiten daran dürfen Betriebe ausführen, deren Mitarbeitende für Asbestarbeiten instruiert sind und die Schutzmassnahmen der Suva einhalten, zum Beispiel geschulte Dachdecker- und Fassadenbaubetriebe. Schwach gebundenen Asbest, etwa Spritzasbest oder bestimmte Isolationen, dürfen nur von der Suva anerkannte Asbestsanierungsunternehmen entfernen. Die Suva veröffentlicht die Liste dieser Unternehmen. Fragen Sie vor der Vergabe nach Instruktionsnachweisen und dem geplanten Vorgehen.

Ermittlung und Meldung

Vor Umbau oder Rückbau muss der Bauherr abklären lassen, ob gesundheitsgefährdende Stoffe vorhanden sind, und das Ergebnis dem Unternehmer mitteilen. Arbeiten an schwach gebundenem Asbest meldet das anerkannte Unternehmen der Suva vor Beginn. Bei Asbestzement plant der Betrieb das Vorgehen nach den Suva-Vorgaben und dokumentiert die Schutzmassnahmen.

In der Praxis liegen zwischen Auftrag und Baubeginn oft einige Wochen, besonders wenn eine Schadstoffabklärung nötig ist. Wer im Sommer das Dach ersetzen will, sollte früh anfragen.

Baubewilligung

Ob der Dachersatz oder der Rückbau eines Gebäudes bewilligungspflichtig ist, klären Sie bitte vorab mit der Bauverwaltung Ihrer Gemeinde.

Entfernung in Eigenregie

Die Suva und die kantonalen Fachstellen raten Privatpersonen davon ab, Eternitdächer selbst zu demontieren. Fasern verteilen sich auf Grundstück, Kleidung und Nachbarparzellen, und die Entsorgung ist streng geregelt. Kleinere, verpackte Mengen nehmen manche Gemeindesammelstellen oder Deponien von Privaten an. Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Gemeinde oder der kantonalen Abfallfachstelle.

Ablauf der Arbeiten Schritt für Schritt

Besichtigung und Planung

Der Betrieb beurteilt Materialart, Fläche, Zustand der Platten, Zugang und die Art des Herablassens. Er legt Arbeitsverfahren und Schutzmassnahmen fest. Bestehen Zweifel, ob das Material Asbest enthält, wird eine Probe im Labor analysiert.

Einrichten der Baustelle

Der Arbeitsbereich wird signalisiert und abgesperrt. Fenster und Lüftungsöffnungen werden geschlossen und abgeklebt, die Umgebung mit Folie abgedeckt. Die Mitarbeitenden tragen Einweg-Schutzanzüge und Atemschutz der Schutzstufe FFP3 oder Masken mit P3-Filter. In Innenräumen wird der Bereich abgeschottet und eine Unterdruckhaltung eingerichtet.

Befeuchten und Binden der Fasern

Die Oberfläche wird mit Wasser befeuchtet oder mit einem Faserbindemittel besprüht. Ohne diesen Schritt wird beim Hantieren deutlich mehr Staub frei.

Demontage der Platten

Die Platten werden einzeln und möglichst ganz gelöst, ohne Trennscheibe. Nägel und Schrauben werden abgeklemmt oder gezogen. Ganze Platten gehen per Aufzug oder Rutsche nach unten, geworfen wird nie. Bruchstücke werden von Hand aufgenommen und getrennt verpackt.

Verpacken und Kennzeichnen

Die Platten kommen auf Paletten und werden staubdicht in Folie eingeschlagen oder in Big Bags verpackt. Die Verpackung erhält einen Asbest-Warnhinweis. Asbesthaltige Abfälle sind Sonderabfälle und werden mit den entsprechenden Begleitdokumenten übergeben.

Reinigung und Abtransport

Nach dem Rückbau werden Lattung und Umgebung gereinigt, Innenräume mit einem Industriesauger der Staubklasse H. Bei Innenarbeiten wird die Faserkonzentration gemessen. Asbestzement wird auf eine Deponie gebracht, die dafür bewilligt ist. Lassen Sie sich die Annahmebestätigung geben.

Worauf Sie achten sollten: typische Fehler aus der Praxis

  • Platten brechen und vom Dach werfen. Ungeschulte Equipen zerschlagen die Platten und werfen sie in die Mulde. Dabei werden die meisten Fasern frei.
  • Trennen und Bohren mit Elektrowerkzeug. Winkelschleifer und Bohrmaschine erzeugen feinen Staub, der sich weit verteilt.
  • Dach mit dem Hochdruckreiniger säubern. Das spült Fasern in den Boden und zu den Nachbarn und ist nicht zulässig.
  • Abfall in der gewöhnlichen Bauschuttmulde. Solche Ladungen werden zurückgewiesen, dem Bauherrn drohen Kosten und Bussen.
  • Vergraben oder im Wald entsorgen. Illegal und gefährlich, die Behörden verfolgen solche Fälle.
  • Keine Schadstoffabklärung. Wird ohne Abklärung gebaut, stösst die Equipe mitten in der Arbeit auf Asbest. Die Suva kann Baustellen in solchen Fällen sofort stoppen.
  • Vergessene Kleinteile. Rohre, Fensterbänke, Kaminaufsätze oder Blumenkisten aus Asbestzement werden übersehen und bleiben am Gebäude.
  • Verschmutzte Kleidung im Haus. Fasern werden mit Kleidung und Schuhen ins Haus getragen. Deshalb gehört Einweg-Schutzkleidung zur Ausrüstung.

So prüfen Sie, ob korrekt gearbeitet wurde

Eine abgeschlossene Asbestsanierung sieht man nicht so wie Verputz oder Plattenbeläge. Geprüft werden vor allem Unterlagen und Vorgehen. Achten Sie bei der Abnahme auf Folgendes:

  • der Betrieb konnte Instruktionsnachweise für Asbestarbeiten vorlegen,
  • vor Beginn lag eine Schadstoffabklärung vor,
  • die Mitarbeitenden trugen Schutzanzüge und Atemschutz FFP3 oder P3,
  • die Platten wurden vor der Demontage befeuchtet oder gebunden und nicht gebrochen,
  • der Abfall war verpackt, gekennzeichnet und lag nicht offen auf dem Grundstück,
  • auf der Lattung, in den Rinnen und im Garten liegen keine Bruchstücke mehr,
  • bei Innenarbeiten liegt ein Messprotokoll der Faserkonzentration vor,
  • Sie haben eine Annahmebestätigung der Deponie mit Gewichtsangabe.

Bewahren Sie die Unterlagen auf. Sie helfen beim Verkauf der Liegenschaft, bei Kontrollen und wenn später Fragen aufkommen, wo der Abfall geblieben ist.

Leitfaden für Eigentümer: so bereiten Sie den Rückbau vor

Die Demontage übernimmt der Fachbetrieb. Als Eigentümer können Sie aber viel dazu beitragen, dass alles reibungslos läuft:

  1. Abklären lassen, wo am Gebäude Eternit oder andere asbesthaltige Materialien vorkommen.
  2. Baujahr und frühere Umbauten zusammenstellen und dem Betrieb übergeben.
  3. Dachfläche und weitere Bauteile ausmessen oder schätzen.
  4. Offerten von instruierten Fachbetrieben einholen und Nachweise prüfen.
  5. Den Termin mit Reserve für Abklärung und Planung vereinbaren.
  6. Bei der Bauverwaltung der Gemeinde nachfragen, ob ein Baugesuch nötig ist.
  7. Neue Bedachung und Dachdecker so einplanen, dass das Dach nicht lange offen bleibt.
  8. Die Nachbarn rechtzeitig über den Termin informieren.
  9. Den Bereich ums Haus räumen und Platz für Paletten und Lastwagen schaffen.
  10. Den Arbeitsbereich während der Arbeiten nicht betreten, Kinder und Tiere fernhalten.
  11. Nach Abschluss die Entsorgungsnachweise übernehmen und das Grundstück kontrollieren.

Preis und was ihn beeinflusst

In der NUMIQ-Preisliste kostet der Rückbau von Asbest beziehungsweise Eternit CHF 40.35 pro m² Arbeitsleistung. Darin ist Kleinmaterial enthalten. Folien, Faserbindemittel und Schutzausrüstung werden als Material zusätzlich verrechnet, die neue Bedachung ebenfalls. Je nach Kanton, Region und Gemeinde liegen die tatsächlichen Preise darüber oder darunter, in den Zentren meist höher als auf dem Land.

Abtransport und Entsorgung auf einer bewilligten Deponie sind in der NUMIQ-Preisliste eine eigene Position mit CHF 494.45 pro Tonne. Das Gewicht wird bei der Annahme gewogen.

Den Gesamtpreis beeinflussen vor allem:

  • Fläche und Materialart, also Wellplatten, Dachschiefer, Fassadenplatten oder Rohre,
  • Dachneigung und Höhe, Bedarf an Gerüst und Aufzug,
  • der Zustand der Platten, denn gebrochenes Material dauert länger,
  • Arbeit im Freien oder in Innenräumen mit Abschottung, Unterdruck und Messung,
  • die Distanz zur nächsten Deponie, die Asbestzement annimmt.

Nach dem Rückbau folgt das neue Dach. Kalkulieren können Sie es zum Beispiel über das Verlegen von Ton- und Betonziegeln oder eine Stehfalzdeckung aus Blech. Weitere Positionen finden Sie unter Abbrucharbeiten.

Häufige Fragen

Die Suva und die kantonalen Stellen raten Privatpersonen davon ab und empfehlen instruierte Fachbetriebe. Auch bei Eigenleistung ist der Abfall Sonderabfall, der verpackt bei einer dafür vorgesehenen Stelle abgegeben werden muss. Fragen Sie vorher bei Ihrer Gemeinde nach.

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