Preisverzeichnis Bauarbeiten: Demontage und Entfernung von Asbest und Eternit
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Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer. Der Arbeitspreis enthält nur die Arbeit. Der Preis mit Material enthält zusätzlich Hilfsmaterial (Kleber, Grundierung, Dichtstoffe, Befestigungsmaterial). Wandfliesen, Bodenfliesen, Bodenbeläge, Farbe und Sanitärobjekte wählt und kauft der Kunde selbst, sie sind nicht enthalten.
| Position | EH | Preis / EH | Menge | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Búracie a demontážne práce | ||||
| Demontage und Entsorgung von Asbest / Eternit | m² | € 27,60 / m² | m² | Menge eingeben- |
Was die Leistung umfasst
Die Demontage von Asbestzement ist eine Fachleistung für Firmen mit geschultem Personal und passender Ausrüstung. Bei einem üblichen Eternitdach oder einer Fassade gehören dazu typischerweise:
- Einrichten und Kennzeichnen des Arbeitsbereichs, Absperren gegen unbefugten Zutritt,
- Befeuchten oder Besprühen der Oberfläche mit einem faserbindenden Mittel,
- schonendes Lösen der Platten ohne Zerbrechen, etwa durch Abzwicken oder Herausziehen der Nägel und Schrauben,
- Herablassen der Platten ohne Werfen, meist mit Schrägaufzug, Kran oder Rutsche,
- Verpacken in reißfeste Folie oder Big Bags und Kennzeichnen als asbesthaltiger Abfall,
- Reinigen des Arbeitsbereichs einschließlich Lattung, Rinnen und Umgebung,
- bei Arbeiten in Innenräumen zusätzlich die Messung der Faserkonzentration nach Abschluss.
Abtransport und Entsorgung durch einen befugten Sammler sind eine eigene Position. In der NUMIQ-Preisliste werden sie nach Gewicht pro Tonne verrechnet. Nicht enthalten sind die neue Dachdeckung, neue Lattung und Spenglerarbeiten. Diese werden extra kalkuliert.
Wann Asbest entfernt wird
Am häufigsten bei der Dachsanierung, wenn das Eternitdach gegen Ziegel, Betondachsteine oder Blech getauscht wird. Außerdem beim Umbau oder Abbruch älterer Gebäude, beim Fenstertausch mit alten Asbestzement-Fensterbänken und bei Badsanierungen in älteren Wohnhausanlagen, in denen Asbestzementrohre als Fallstränge liegen. Notwendig wird die Entfernung auch dann, wenn die Deckung stark beschädigt ist, etwa nach einem Hagelunwetter. Bruchstücke sollten dann nicht trocken zusammengekehrt, sondern feucht aufgenommen werden.
Ein intaktes, unbeschädigtes Eternitdach, an dem niemand arbeitet, muss in der Regel nicht sofort entfernt werden. Asbestzementprodukte, die vor dem Verbot eingebaut wurden, dürfen weiter genutzt werden, eine Wiederverwendung ausgebauter Platten ist aber verboten. Bei geplanten Umbauten, Sanierungen oder einem Abbruch gelten die Regeln für Arbeiten mit Asbest. Vor dem Abbruch eines Gebäudes ist eine Schad- und Störstofferkundung vorgesehen, die auch Asbest umfasst.
Wo Asbest im Haus vorkommt
Das Eternitdach ist am auffälligsten, aber nicht die einzige Stelle. Bei der Sanierung älterer Häuser und Wohnungen taucht Asbest oft dort auf, wo man ihn nicht erwartet:
- Wellplatten und Rhombusschindeln auf Wohnhäusern, Garagen, Hütten, Stadeln und landwirtschaftlichen Gebäuden,
- Fassadenplatten aus ebenem Asbestzement, oft an Giebeln, Parapeten und Balkonen,
- Abfluss-, Lüftungs- und Regenrohre aus grauem Asbestzement,
- Kaminaufsätze und Kaminverkleidungen sowie Platten hinter Öfen und Heizkesseln,
- Fensterbänke und Blumentröge aus Asbestzement,
- ältere Bodenbeläge, Kleber und Spachtelmassen, in denen Asbest als Füllstoff steckte.
Optisch lässt sich alter Asbestzement kaum von neuerem, asbestfreiem Faserzement unterscheiden. Das Einbaujahr ist ein guter Hinweis, Sicherheit bringt nur eine Laboranalyse. Die Probenahme sollten Sie Fachleuten überlassen und keine Stücke selbst abbrechen.
Was die Arbeit erleichtert und was sie erschwert
Schnell geht es bei einem niedrigen, einfach geformten Dach mit intakten Platten, wenn der Lkw mit den Paletten direkt am Haus zufahren kann. Länger und teurer wird es durch:
- gebrochene oder spröde Platten, die stückweise eingesammelt werden müssen,
- steile oder hohe Dächer, für die Gerüst und Aufzug nötig sind,
- Arbeiten in Innenräumen mit Abschottung, Unterdruck und Schleuse,
- schlechte Zufahrt und lange Tragwege für die Abfälle,
- Asbestzement unter weiteren Schichten, die zuerst entfernt werden müssen.
Regeln für Asbestarbeiten in Österreich
Die Anforderungen ergeben sich aus dem Arbeitnehmerschutzrecht, aus den Grenzwert- und Abfallvorschriften und aus den Richtlinien von AUVA und Wirtschaftskammer für den Umgang mit Asbestzement.
Fachfirma mit geschultem Personal
Arbeiten an Asbestzement führen Firmen aus, deren Mitarbeiter für Asbestarbeiten geschult und arbeitsmedizinisch betreut sind. Die Firma braucht ein Arbeitsverfahren, das die Faserfreisetzung so gering wie möglich hält, und die passende Schutzausrüstung. Fragen Sie vor der Beauftragung nach Schulungsnachweisen, Referenzen und dem geplanten Vorgehen.
Meldung an das Arbeitsinspektorat
Arbeiten mit Asbest muss die Firma vor Beginn dem zuständigen Arbeitsinspektorat melden. In der Meldung stehen Ort, Dauer, Art und Menge des Materials, das Arbeitsverfahren, die Schutzmaßnahmen und die Zahl der Beschäftigten. Bei Abbrucharbeiten ist zudem ein Arbeitsplan vorgesehen.
Zwischen Auftrag und Arbeitsbeginn liegen in der Praxis meist mehrere Wochen, weil die Fachfirmen in der Bausaison gut ausgelastet sind. Wer im Sommer das Dach tauschen will, sollte früh anfragen.
Baubehörde
Ob der Tausch der Dachdeckung oder der Abbruch eines Gebäudes anzeige- oder bewilligungspflichtig ist, klären Sie bitte vorab mit der Baubehörde Ihrer Gemeinde.
Entfernung in Eigenregie
Landesverwaltungen und Abfallberatungen empfehlen, für die Sanierung nur Firmen heranzuziehen, die sich an die Richtlinien halten. Vom Selbstabbau wird abgeraten, weil sich Fasern auf Grundstück, Kleidung und Nachbargrundstücke verteilen. Asbestzement ist gefährlicher Abfall und muss an einen befugten Sammler übergeben werden. Manche Gemeinden nehmen kleine, verpackte Mengen von Privaten im Altstoffsammelzentrum an, andere nicht. Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Gemeinde oder beim Abfallverband.
Ablauf der Arbeiten Schritt für Schritt
Besichtigung und Arbeitsplan
Die Firma beurteilt Materialart, Fläche, Zustand der Platten, Zugang und die Art des Herablassens. Sie legt das Arbeitsverfahren fest und erstattet die Meldung an das Arbeitsinspektorat. Bestehen Zweifel, ob das Material Asbest enthält, wird eine Probe im Labor analysiert.
Einrichten der Baustelle
Der Arbeitsbereich wird gekennzeichnet und abgesperrt. Fenster und Lüftungsöffnungen werden geschlossen und abgeklebt, die Umgebung mit Folie abgedeckt. Die Arbeiter tragen Einweg-Schutzanzüge und Atemschutz mit P3-Filter oder FFP3-Masken. In Innenräumen wird der Bereich abgeschottet und eine Absaugung mit Unterdruck eingerichtet.
Befeuchten und Binden der Fasern
Die Oberfläche wird mit Wasser befeuchtet oder mit einem Faserbindemittel besprüht. Ohne diesen Schritt wird beim Hantieren deutlich mehr Staub frei.
Demontage der Platten
Die Platten werden einzeln und möglichst ganz gelöst, ohne Trennschleifer. Nägel und Schrauben werden abgezwickt oder gezogen. Ganze Platten gehen per Aufzug, Kran oder Rutsche nach unten, geworfen wird nie. Bruchstücke werden händisch aufgesammelt und auf dem Dach in staubdichte Säcke gegeben.
Verpacken und Kennzeichnen
Die Platten kommen auf Paletten und werden in Folie mit mindestens 0,4 mm Stärke mit überlappenden oder verklebten Stößen eingeschlagen oder in verschließbare Big Bags gefüllt. Die Verpackung wird als asbesthaltig gekennzeichnet. Asbestzement gilt als gefährlicher Abfall, im europäischen Abfallverzeichnis unter dem Schlüssel 17 06 05.
Reinigung und Abtransport
Nach der Demontage werden Lattung und Umgebung gereinigt, Innenräume mit einem Industriesauger der Staubklasse H. Bei Innenarbeiten wird die Faserkonzentration gemessen. Den Transport übernimmt ein befugter Sammler mit Begleitschein, die Ablagerung erfolgt in getrennten Abschnitten einer dafür genehmigten Deponie. Lassen Sie sich den Begleitschein oder die Übernahmebestätigung geben.
Worauf Sie achten sollten: typische Fehler aus der Praxis
- Platten brechen und vom Dach werfen. Ungeschulte Partien zerschlagen die Platten und werfen sie in die Mulde. Dabei werden die meisten Fasern frei.
- Schneiden und Bohren mit Elektrowerkzeug. Flex und Bohrmaschine erzeugen feinen Staub, der sich weit verteilt.
- Abschleifen, Abbürsten oder Hochdruckreinigen. Das ist ohne geschlossenes System verboten und spült Fasern in den Boden und zu den Nachbarn.
- Abfall in der normalen Bauschuttmulde. Solche Ladungen werden abgewiesen, dem Abfallbesitzer drohen Strafen.
- Vergraben oder im Wald abladen. Illegal und gefährlich, die Behörden verfolgen solche Fälle.
- Fehlende Meldung. Eine Firma, die ohne Meldung an das Arbeitsinspektorat beginnt, verstößt gegen die Vorschriften, und Sie haben keine Gewähr für ein korrektes Vorgehen.
- Vergessene Kleinteile. Rohre, Fensterbänke, Kaminaufsätze oder Blumentröge aus Asbestzement werden übersehen und bleiben am Gebäude.
- Verschmutzte Kleidung im Haus. Fasern werden mit Kleidung und Schuhen ins Haus getragen. Deshalb gehört Einweg-Schutzkleidung zur Ausrüstung.
So prüfen Sie, ob richtig gearbeitet wurde
Eine fertige Asbestsanierung sieht man nicht so wie Putz oder Fliesen. Kontrolliert werden vor allem Unterlagen und Vorgehen. Achten Sie bei der Übernahme auf Folgendes:
- die Firma konnte Schulungsnachweise für Asbestarbeiten vorlegen,
- die Arbeiten wurden dem Arbeitsinspektorat gemeldet,
- die Arbeiter trugen Schutzanzüge und Atemschutz mit P3-Filter,
- die Platten wurden vor der Demontage befeuchtet oder gebunden und nicht gebrochen,
- der Abfall war verpackt, gekennzeichnet und lag nicht offen auf dem Grundstück,
- auf der Lattung, in den Rinnen und im Garten liegen keine Bruchstücke mehr,
- bei Innenarbeiten liegt ein Messprotokoll der Faserkonzentration vor,
- Sie haben den Begleitschein oder eine Übernahmebestätigung mit Gewichtsangabe.
Bewahren Sie die Unterlagen auf. Sie helfen beim Verkauf der Liegenschaft, bei Kontrollen und wenn später Fragen auftauchen, wo der Abfall geblieben ist.
Leitfaden für Eigentümer: so bereiten Sie die Entfernung vor
Die Demontage selbst übernimmt die Fachfirma. Als Eigentümer können Sie aber viel dazu beitragen, dass alles reibungslos läuft:
- Klären, wo am Gebäude Eternit oder andere asbesthaltige Baustoffe vorkommen.
- Baujahr und frühere Umbauten zusammenstellen und der Firma übergeben.
- Dachfläche und weitere Bauteile ausmessen oder schätzen.
- Angebote von Fachfirmen einholen und nach Schulungsnachweisen und Referenzen fragen.
- Den Termin mit Puffer für Arbeitsplan und Meldung vereinbaren.
- Bei der Baubehörde der Gemeinde nachfragen, ob der Dachtausch anzuzeigen ist.
- Neue Deckung und Dachdecker so einplanen, dass das Dach nicht lange offen bleibt.
- Die Nachbarn rechtzeitig über den Termin informieren.
- Den Bereich ums Haus räumen und Platz für Paletten und Lkw schaffen.
- Den Arbeitsbereich während der Arbeiten nicht betreten, Kinder und Tiere fernhalten.
- Nach Abschluss die Entsorgungsnachweise übernehmen und das Grundstück kontrollieren.
Preis und was ihn beeinflusst
In der NUMIQ-Preisliste kostet die Demontage und Entfernung von Asbest beziehungsweise Eternit 27,60 € pro m² Arbeitsleistung. Darin ist Kleinmaterial enthalten. Folien, Faserbindemittel und Schutzausrüstung werden als Material zusätzlich verrechnet, die neue Dachdeckung ebenfalls. Je nach Bundesland, Region und Stadt liegen die tatsächlichen Preise darüber oder darunter, im Großraum Wien und in Westösterreich meist höher als am Land.
Abtransport und Entsorgung als gefährlicher Abfall sind in der NUMIQ-Preisliste eine eigene Position mit 338,10 € pro Tonne. Das Gewicht wird bei der Übernahme verwogen.
Den Gesamtpreis beeinflussen vor allem:
- Fläche und Materialart, also Wellplatten, Schindeln, Fassadenplatten oder Rohre,
- Dachneigung und Höhe, Bedarf an Gerüst und Aufzug,
- der Zustand der Platten, denn gebrochenes Material dauert länger,
- Arbeit im Freien oder in Innenräumen mit Abschottung, Unterdruck und Messung,
- die Entfernung zur nächsten Deponie, die Asbestzement übernimmt.
Nach der Entfernung folgt das neue Dach. Kalkulieren können Sie es zum Beispiel über die Verlegung von Ton- und Betondachziegeln oder eine Doppelstehfalzdeckung aus Blech. Weitere Positionen finden Sie unter Abbrucharbeiten.
Häufige Fragen
Behörden und Abfallberatungen empfehlen Fachfirmen und raten vom Selbstabbau ab. Auch bei Eigenregie ist der Abfall gefährlicher Abfall, der verpackt an einen befugten Sammler oder an eine dafür vorgesehene Sammelstelle übergeben werden muss. Fragen Sie vorher bei Ihrer Gemeinde nach.
Die Firma muss die Arbeiten vor Beginn dem Arbeitsinspektorat melden und das Verfahren planen. Dazu kommen Angebotsphase und Auslastung. Rechnen Sie ab der Anfrage mit einigen Wochen.
Intakte Platten geben wenig Fasern ab. Das Risiko steigt mit Alterung, Verwitterung, Beschädigung und bei jeder Bearbeitung. Bohren, schleifen oder reinigen Sie das Dach daher nicht, schon gar nicht mit dem Hochdruckreiniger.
Manche Anbieter bieten das an. Der Asbest bleibt aber im Dach, und beim späteren Umbau kommen Sie an der Entfernung nicht vorbei. Beim Befestigen neuer Lattung durch das Eternit entstehen außerdem Bohrlöcher, an denen Fasern frei werden. Lassen Sie den konkreten Fall von einer Fachfirma beurteilen.
Zu einem befugten Sammler und von dort auf eine Deponie, die Asbestzement in eigenen Abschnitten ablagert. Der Abfall muss staubdicht verpackt und gekennzeichnet sein. In die Bauschuttmulde oder den Restmüll gehört er nicht.
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