Preisverzeichnis Bauarbeiten: Asbest und Eternit fachgerecht entfernen
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Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer. Der Arbeitspreis enthält nur die Arbeit. Der Preis mit Material enthält zusätzlich Hilfsmaterial (Kleber, Grundierung, Dichtstoffe, Befestigungsmaterial). Wandfliesen, Bodenfliesen, Bodenbeläge, Farbe und Sanitärobjekte wählt und kauft der Kunde selbst, sie sind nicht enthalten.
| Position | EH | Preis / EH | Menge | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Búracie a demontážne práce | ||||
| Demontage und Entsorgung von Asbest / Eternit | m² | 38,40 € / m² | m² | Menge eingeben- |
Was die Leistung umfasst
Der Ausbau von Asbestzement ist eine Fachleistung, die ein Betrieb mit entsprechender Sachkunde ausführt. Bei einem üblichen Wellplattendach oder einer Fassadenbekleidung gehören dazu typischerweise:
- Einrichten und Kennzeichnen des Arbeitsbereichs, Absperren gegen unbefugten Zutritt,
- Befeuchten oder Besprühen der Oberfläche mit einem faserbindenden Mittel,
- zerstörungsfreies Lösen der Platten, etwa durch Abkneifen oder Herausziehen der Nägel und Schrauben,
- Herablassen der Platten ohne Werfen, meist mit Schrägaufzug, Kran oder Rutsche,
- Verpacken in reißfeste Folie oder Big Bags und Kennzeichnen als asbesthaltiger Abfall,
- Reinigen des Arbeitsbereichs einschließlich Lattung, Rinnen und Umgebung,
- bei Arbeiten in Innenräumen zusätzlich die Messung der Faserkonzentration nach Abschluss.
Abtransport und Entsorgung auf einer zugelassenen Deponie sind eine eigene Position. In der NUMIQ-Preisliste werden sie nach Gewicht pro Tonne abgerechnet. Nicht enthalten sind die neue Eindeckung, neue Lattung und Klempnerarbeiten. Diese werden separat kalkuliert.
Wann Asbest entfernt wird
Am häufigsten bei der Dachsanierung, wenn das Asbestzementdach gegen Ziegel, Betondachsteine oder Blech getauscht werden soll. Außerdem beim Umbau oder Abbruch älterer Gebäude, beim Austausch von Fensterbänken und Fassadenplatten und bei Badsanierungen in Mehrfamilienhäusern, in denen Asbestzementrohre als Fallleitungen verbaut sind. Notwendig wird der Ausbau auch dann, wenn die Eindeckung stark beschädigt ist, etwa nach Hagel oder Sturm. In solchen Fällen sollten Bruchstücke nicht zusammengekehrt, sondern feucht aufgenommen werden.
Ein intaktes, unbeschädigtes Asbestzementdach, an dem niemand arbeitet, muss in der Regel nicht sofort entfernt werden. Bei geplanten Umbauten, Sanierungen oder einem Abbruch gelten jedoch die Regeln für Tätigkeiten mit Asbest. Für Gebäude, die vor November 1993 errichtet wurden, ist mit asbesthaltigen Baustoffen zu rechnen. Der Auftraggeber muss dem ausführenden Betrieb das Baujahr und alle bekannten Informationen zu Schadstoffen mitteilen.
Wo Asbest im Haus vorkommt
Das Wellplattendach ist am auffälligsten, aber nicht die einzige Stelle. Bei der Sanierung älterer Häuser und Wohnungen taucht Asbest oft dort auf, wo niemand damit rechnet:
- Wellplatten und Dachschindeln auf Wohnhäusern, Garagen, Carports, Schuppen und landwirtschaftlichen Gebäuden,
- Fassadenplatten aus ebenem Asbestzement, oft an Giebeln, Brüstungen und Balkonen,
- Abwasser-, Lüftungs- und Regenrohre aus grauem Asbestzement,
- Schornsteinaufsätze, Kaminverkleidungen und Platten hinter Öfen und Heizkesseln,
- Außen- und Innenfensterbänke aus Asbestzement,
- Floor-Flex-Platten, Bodenkleber und Spachtelmassen, in denen Asbest als Füllstoff steckte.
Optisch lässt sich Asbestzement kaum von neuerem, asbestfreiem Faserzement unterscheiden. Das Baujahr ist ein guter Anhaltspunkt, Gewissheit bringt nur eine Laboranalyse. Die Probenahme sollten Sie einem Sachverständigen überlassen und keine Stücke selbst abbrechen.
Was die Arbeit erleichtert und was sie erschwert
Schnell und reibungslos geht es bei einem niedrigen, einfach geformten Dach mit intakten Platten, wenn der Lkw mit den Paletten direkt am Haus halten kann. Länger und teurer wird es durch:
- gebrochene oder spröde Platten, die stückweise eingesammelt werden müssen,
- steile oder hohe Dächer, für die Gerüst und Aufzug nötig sind,
- Arbeiten in Innenräumen mit Abschottung, Unterdruckhaltung und Schleuse,
- schlechte Zufahrt und lange Wege für das Tragen der Abfälle,
- Asbestzement unter weiteren Schichten, die zuerst entfernt werden müssen.
Regeln für Asbestarbeiten in Deutschland
Grundlage sind das Gefahrstoffrecht und die technischen Regeln für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest. Die Anforderungen wurden Ende 2024 verschärft und betreffen seither sowohl die ausführenden Betriebe als auch die Auftraggeber.
Fachbetrieb mit Sachkunde
Tätigkeiten mit Asbest dürfen nur Betriebe ausführen, die über die erforderliche personelle und sicherheitstechnische Ausstattung verfügen. Vor Ort muss eine verantwortliche Person mit Asbest-Sachkunde die Arbeiten leiten, die Beschäftigten brauchen eine nachgewiesene Grundqualifikation. Für Arbeiten mit hoher Faserfreisetzung ist zusätzlich eine behördliche Zulassung des Betriebs nötig. Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss den Sachkundenachweis und die Arbeitsschutzunterlagen zeigen.
Anzeige bei der Behörde
Der Betrieb zeigt die Arbeiten vor Beginn der zuständigen Arbeitsschutzbehörde und dem Unfallversicherungsträger an, in der Regel mindestens eine Woche im Voraus. Die Anzeige enthält Ort, Dauer, Art und Menge des Asbests, das Arbeitsverfahren, die Schutzmaßnahmen und die eingesetzten Personen. Grundlage ist eine Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan.
Praktisch bedeutet das: Zwischen Auftrag und Baubeginn liegen meist einige Wochen, weil viele Fachbetriebe ausgelastet sind. Wer im Sommer das Dach tauschen will, sollte früh anfragen.
Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Als Eigentümer oder Bauherr müssen Sie dem Betrieb alle vorhandenen Informationen geben, vor allem Baujahr, frühere Umbauten und bekannte Schadstoffe. Kann nicht geklärt werden, ob ein Baustoff Asbest enthält, folgt eine Erkundung, also Probenahme und Analyse. Die Kosten dafür trägt am Ende der Auftraggeber. Ob für den Dachtausch oder Abbruch eine Genehmigung oder Anzeige nötig ist, klären Sie bitte vorab mit Ihrem örtlichen Bauamt.
Ausbau in Eigenleistung
Verbraucherzentralen, Behörden und Berufsgenossenschaften raten Privatleuten ausdrücklich davon ab, Asbestzement selbst zu entfernen. Die Fasern verteilen sich auf Grundstück, Kleidung und Nachbargrundstücke, und für die Entsorgung gelten ohnehin strenge Vorgaben. Viele Entsorger nehmen Asbestzement nur verpackt und in begrenzten Mengen von Privatpersonen an. Wer trotzdem über Eigenleistung nachdenkt, sollte sich vorher bei der zuständigen Behörde und beim kommunalen Entsorger informieren.
Überbauen ist verboten
Asbestzementdächer dürfen weder überdeckt noch überbaut werden. Das gilt auch für die Montage einer Photovoltaikanlage auf dem alten Dach. Ebenso verboten sind das Reinigen und Beschichten nicht vollständig beschichteter Asbestzementflächen.
Ablauf der Arbeiten Schritt für Schritt
Besichtigung und Arbeitsplan
Der Betrieb beurteilt Materialart, Fläche, Zustand der Platten, Zugang und die Art des Herablassens. Er erstellt Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan und erstattet die Anzeige. Bestehen Zweifel, ob das Material Asbest enthält, wird eine Probe im Labor untersucht.
Einrichten der Baustelle
Der Arbeitsbereich wird gekennzeichnet und abgesperrt. Fenster und Lüftungsöffnungen des Hauses werden geschlossen und abgeklebt, die Umgebung mit Folie abgedeckt. Die Beschäftigten tragen Einweg-Schutzanzüge und Atemschutz mit Partikelfilter der Schutzstufe P3 oder FFP3-Masken. In Innenräumen wird der Bereich abgeschottet und unter Unterdruck gehalten.
Befeuchten und Binden der Fasern
Die Oberfläche wird mit Wasser befeuchtet oder mit einem Restfaserbindemittel besprüht. Ohne diesen Schritt wird beim Hantieren deutlich mehr Staub freigesetzt.
Demontage der Platten
Die Platten werden einzeln und möglichst unzerstört gelöst, ohne Winkelschleifer. Nägel und Schrauben werden abgekniffen oder gezogen. Ganze Platten gehen per Aufzug oder Rutsche nach unten, niemals werden sie geworfen. Bruchstücke werden von Hand aufgenommen und getrennt verpackt.
Verpacken und Kennzeichnen
Die Platten kommen auf Paletten und werden staubdicht in Folie gewickelt oder in Big Bags verpackt. Die Verpackung erhält einen Asbest-Warnhinweis. Nach dem europäischen Abfallverzeichnis gilt asbesthaltiges Baumaterial als gefährlicher Abfall mit dem Schlüssel 17 06 05.
Reinigung und Abtransport
Nach dem Ausbau werden Lattung und Umgebung gereinigt, Innenräume mit einem Industriesauger der Staubklasse H. Bei Innenarbeiten wird die Faserkonzentration in der Raumluft gemessen. Der Abfall wird von einem zugelassenen Beförderer zu einer Deponie oder Annahmestelle gebracht, die Asbest annehmen darf. Lassen Sie sich die Entsorgungsnachweise geben.
Worauf Sie achten sollten: typische Fehler aus der Praxis
- Platten brechen und vom Dach werfen. Ungeschulte Trupps zerschlagen die Platten und werfen sie in den Container. Dabei werden die meisten Fasern frei.
- Sägen und Bohren mit Elektrowerkzeug. Winkelschleifer und Bohrmaschine erzeugen feinen Staub, der sich weit verteilt.
- Dach mit dem Hochdruckreiniger säubern. Das ist verboten und spült Fasern in den Boden und auf Nachbargrundstücke.
- Abfall im normalen Bauschuttcontainer. Solche Ladungen werden abgewiesen, dem Abfallerzeuger droht ein Bußgeld.
- Vergraben oder in der Natur abladen. Illegal und gefährlich. Behörden verfolgen solche Fälle als Umweltdelikt.
- Fehlende Anzeige. Ein Betrieb, der ohne Anzeige anfängt, verstößt gegen die Vorschriften, und Sie haben keine Sicherheit, dass er korrekt arbeitet.
- Vergessene Kleinteile. Asbestzementrohre, Fensterbänke, Schornsteinaufsätze oder Blumenkästen werden bei der Planung übersehen und bleiben im Gebäude.
- Kontaminierte Kleidung im Haus. Fasern werden mit Kleidung und Schuhen ins Haus getragen. Deshalb gehört Einweg-Schutzkleidung zur Ausrüstung.
So prüfen Sie, ob korrekt gearbeitet wurde
Eine fertige Asbestsanierung sieht man nicht so wie Putz oder Fliesen. Geprüft werden vor allem Unterlagen und Vorgehen. Achten Sie bei der Abnahme auf Folgendes:
- der Betrieb hat eine verantwortliche Person mit gültigem Sachkundenachweis benannt,
- die Arbeiten wurden der Behörde angezeigt, Sie haben eine Kopie,
- die Beschäftigten trugen Schutzanzüge und Atemschutz mit P3-Filter,
- die Platten wurden vor dem Ausbau befeuchtet oder gebunden und nicht gebrochen,
- der Abfall war verpackt, gekennzeichnet und lag nicht offen auf dem Grundstück,
- auf Lattung, in Rinnen und im Garten liegen keine Bruchstücke mehr,
- bei Innenarbeiten liegt ein Messprotokoll der Faserkonzentration vor,
- Sie haben einen Nachweis über die Annahme des Abfalls mit Gewichtsangabe.
Heben Sie die Unterlagen auf. Sie helfen beim Verkauf der Immobilie, bei behördlichen Kontrollen und wenn später Zweifel aufkommen, wo der Abfall geblieben ist.
Leitfaden für Eigentümer: so bereiten Sie den Ausbau vor
Die Demontage selbst übernimmt der Fachbetrieb. Als Eigentümer können Sie aber stark beeinflussen, wie reibungslos sie verläuft:
- Klären, wo am Gebäude Asbestzement oder andere asbesthaltige Baustoffe vorkommen.
- Baujahr und frühere Umbauten zusammenstellen, um sie dem Betrieb zu übergeben.
- Dachfläche und weitere Bauteile ausmessen oder schätzen.
- Angebote von Fachbetrieben mit Sachkunde einholen und die Nachweise prüfen.
- Den Termin mit Puffer für Arbeitsplan und Anzeige vereinbaren.
- Beim örtlichen Bauamt nachfragen, ob für den Dachtausch etwas zu beantragen ist.
- Neue Eindeckung und Dachdecker so einplanen, dass das Dach nicht lange offen bleibt.
- Die Nachbarn rechtzeitig über den Termin informieren.
- Den Bereich ums Haus räumen und Platz für Paletten und Lkw schaffen.
- Den Arbeitsbereich während der Arbeiten nicht betreten, Kinder und Tiere fernhalten.
- Nach Abschluss die Entsorgungsnachweise übernehmen und das Grundstück kontrollieren.
Preis und was ihn beeinflusst
In der NUMIQ-Preisliste kostet der Ausbau von Asbest beziehungsweise Asbestzement 38,40 € pro m² Arbeitsleistung. Darin ist das Kleinmaterial enthalten, nicht aber Folien, Faserbindemittel und Schutzausrüstung, die als Material zusätzlich berechnet werden, und auch nicht die neue Eindeckung. Je nach Region und Stadt liegen die tatsächlichen Preise darüber oder darunter, in Ballungsräumen meist höher als auf dem Land.
Abtransport und Entsorgung auf einer zugelassenen Deponie sind in der NUMIQ-Preisliste eine eigene Position mit 470,40 € pro Tonne. Das Gewicht wird bei der Annahme verwogen.
Den Gesamtpreis beeinflussen vor allem:
- Fläche und Materialart, also Wellplatten, Schindeln, Fassadenplatten oder Rohre,
- Dachneigung und Höhe, Bedarf an Gerüst und Aufzug,
- der Zustand der Platten, denn gebrochenes Material dauert länger,
- Arbeit im Freien oder in Innenräumen mit Abschottung, Unterdruck und Messung,
- die Entfernung zur nächsten Deponie, die Asbest annehmen darf.
Nach dem Ausbau folgt das neue Dach. Kalkulieren können Sie es zum Beispiel über die Verlegung von Ton- und Betondachziegeln oder eine Stehfalzdeckung aus Blech. Weitere Positionen finden Sie unter Abbrucharbeiten.
Häufige Fragen
Behörden und Verbraucherzentralen raten Privatleuten davon ab und verweisen auf Fachbetriebe mit Sachkunde. Auch bei Eigenleistung müssen Sie den Abfall verpackt bei einer zugelassenen Annahmestelle abgeben. Informieren Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde und Ihrem kommunalen Entsorger.
Die Anzeige muss in der Regel mindestens eine Woche vor Beginn bei der Behörde eingehen. Dazu kommen Angebotsphase, Gefährdungsbeurteilung und die Auslastung des Betriebs. Rechnen Sie ab der Anfrage mit einigen Wochen.
Intakte Platten geben wenig Fasern ab. Das Risiko steigt mit Alterung, Verwitterung, Beschädigung und bei jeder Bearbeitung. Bohren, schleifen oder reinigen Sie das Dach daher nicht, auch nicht mit dem Hochdruckreiniger.
Nein. Das Überdecken und Überbauen von Asbestzementdächern ist in Deutschland verboten, auch für die Montage von Photovoltaik. Vor einem neuen Dach oder einer Solaranlage muss der Asbestzement fachgerecht entfernt werden.
Auf eine Deponie oder zu einer Annahmestelle, die für Asbest zugelassen ist. Der Abfall muss staubdicht verpackt und gekennzeichnet sein. In den Bauschuttcontainer oder in den Hausmüll gehört er nicht. Wo die nächste Annahmestelle ist, sagt Ihnen der kommunale Entsorger.
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