Preisverzeichnis 2026 · Deutschland

Gas-Prüfbescheinigung (Gasanlagenprüfung)

Bei einer Gasanlagenprüfung kontrolliert ein Fachbetrieb die Gasleitungen im Haus, die Absperreinrichtungen und die angeschlossenen Geräte wie Gastherme, Gasherd oder Durchlauferhitzer. Das Ergebnis hält er in einem Prüfbericht oder einer Prüfbescheinigung fest. Gebraucht wird sie nach dem Einbau einer neuen Therme, nach Umbauten an der L

Aktualisiert 09/2026·5 Min. Lesezeit·15 Positionen im Preisverzeichnis
Preis Standardleistung
56,97 €/ Stk.
Richtwert-Spanne
26,30 € - 226,12 €
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Gasinstallation15 Positionen

Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer. Der Arbeitspreis enthält nur die Arbeit. Der Preis mit Material enthält zusätzlich Hilfsmaterial (Kleber, Grundierung, Dichtstoffe, Befestigungsmaterial). Wandfliesen, Bodenfliesen, Bodenbeläge, Farbe und Sanitärobjekte wählt und kauft der Kunde selbst, sie sind nicht enthalten.

PositionEHPreis / EHMengeSumme
Gasinstallation
Sachverständigenprüfung der GasanlageStk.-
Innere Gasleitung biegen und schweißenlfm31,55 €-
Verlegung der äußeren Gasleitung im Erdreichlfm26,30 €-
Schlitzen für Gasleitung - Ziegellfm21,03 €-
Schlitzen für Gasleitung - Betonlfm47,33 €-
Montage Gas-KugelhahnStk.26,30 €-
Anschluss GasherdStk.61,35 €-
Anschluss Gaskessel (Montage + Anschluss)Stk.-
Regelung und Einstellung des KesselsStk.-
Gasleitung absperren und mit Blindstopfen verschließenStk.-
Verlegen und Anschluss der GasleitungStk.226,12 €-
Montage WarmwasserspeicherStk.-
Dichtheitsprüfung der GasleitungStk.105,17 €-
Montage GasmelderStk.35,06 €-
Verlegung des GaszählersStk.210,35 €-
Summe Arbeit
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Wann eine Prüfung nötig ist und wie oft

In Deutschland teilen sich zwei Stellen die Kontrolle. Der Schornsteinfeger prüft die Feuerstätte und die Abgasanlage. Wie oft er kommt, legt der Feuerstättenbescheid fest, den Sie von Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfeger bekommen. Die Gasleitungen selbst prüft dagegen ein Installateur. Für private Eigentümer gibt es dafür meist keine feste gesetzliche Frist. Die technischen Regeln für Gasinstallationen des DVGW (TRGI) empfehlen aber, die Leitungen in längeren Abständen prüfen zu lassen, häufig wird ein Zeitraum von etwa zwölf Jahren genannt. Als Eigentümer sind Sie für den sicheren Zustand Ihrer Anlage verantwortlich, als Vermieter gilt das gegenüber Ihren Mietern ganz besonders.

Zusätzlich lohnt sich eine Prüfung in diesen Situationen:

  • Nach dem Einbau einer neuen Therme, eines Gasherds oder eines Durchlauferhitzers
  • Nach dem Ändern, Verlängern oder Verlegen der Gasleitung, etwa beim Umbau der Küche
  • Bei der Fertigstellung eines Neubaus oder einer Sanierung und bei einer Nutzungsänderung
  • Beim Kauf, Verkauf oder vor einer Vermietung, wenn Klarheit über den Zustand gewünscht ist
  • Nach einer Störung, einem Gasgeruch oder einem Eingriff in die Leitung

Bei Neubau und größerer Sanierung richtet sich vieles nach der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes. Fragen Sie beim Bauamt und beim Schornsteinfeger nach, welche Nachweise vor der Inbetriebnahme verlangt werden. Im Mehrfamilienhaus kümmert sich die Hausverwaltung oder die Eigentümergemeinschaft (WEG) um die gemeinsamen Leitungen. Für Geräte und Leitungen in Ihrer Wohnung sind Sie als Eigentümer selbst zuständig, in einer Mietwohnung der Vermieter.

So läuft die Prüfung ab

In einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus dauert der Termin meist eine knappe Stunde. Bei mehreren Geräten oder langen Leitungen über mehrere Etagen dauert es länger. Der Prüfer geht in der Regel so vor:

  1. Er sieht sich die Leitung vom Hauptabsperrhahn bis zu den Geräten an. Dabei achtet er auf Befestigung, Rost, Beschädigungen und darauf, ob Rohre an unzulässigen Stellen eingemauert oder verkleidet sind.
  2. Er prüft die Absperrhähne vor den Geräten und den Hauptabsperrhahn: Sind sie erreichbar, gekennzeichnet und lassen sie sich schließen?
  3. Mit einem Messgerät oder einem Lecksuchspray kontrolliert er Verbindungen, Verschraubungen und Anschlussschläuche auf Dichtheit.
  4. Er prüft die Geräte: Anschluss, Sicherheitseinrichtungen, das Flammenbild und die Abgasführung.
  5. Er beurteilt die Belüftung des Raums und die Verbrennungsluftzufuhr, vor allem bei raumluftabhängigen Thermen und Durchlauferhitzern.
  6. Er trägt Ergebnisse und Mängel in den Prüfbericht ein und erklärt sie Ihnen.

Bei einer neuen Installation oder nach größeren Änderungen kommt eine Druckprüfung hinzu. Dabei wird die Leitung unter Druck gesetzt, und der Prüfer beobachtet, ob der Druck über die vorgeschriebene Zeit stabil bleibt. Bei bestehenden Leitungen misst er oft, wie viel Gas eine Leitung unter Betriebsdruck verliert, und stuft sie danach ein.

Was die Prüfung einfacher oder aufwendiger macht

Eine Wohnung mit nur einem Gasherd ist schneller geprüft als ein Altbau mit Therme, Durchlauferhitzer und einer Leitung durch drei Geschosse. Den Aufwand bestimmen vor allem:

  • Die Zahl der Geräte und Abzweige
  • Die Länge der Leitungen und wie gut man herankommt, etwa hinter Küchenschränken oder in abgehängten Decken
  • Ob eine Druckprüfung oder weitere Messungen nötig sind
  • Fehlende Unterlagen und ältere Leitungen, die über die Jahre unübersichtlich erweitert wurden
  • Ob es ein geplanter Termin ist oder ein dringender Einsatz nach einer Störung

Die Abgasmessung und die Feuerstättenschau macht der Schornsteinfeger getrennt davon. Bei einem Neubau oder vor einem Verkauf kann es sinnvoll sein, die Termine abzustimmen und bei Bedarf auch die Elektroinstallation von einer Elektrofachkraft prüfen zu lassen.

Wer prüfen darf und was bei Mängeln passiert

Arbeiten an Gasanlagen hinter dem Zähler dürfen nur Installationsunternehmen ausführen, die beim örtlichen Netzbetreiber im Installateurverzeichnis eingetragen sind. Das gilt auch für Prüfungen, aus denen eine verlässliche Bescheinigung entstehen soll. Ein Bericht von jemandem ohne diese Eintragung nützt Ihnen gegenüber Versicherung, Käufer oder Mieter wenig. Fragen Sie ruhig vorher nach, ob der Betrieb eingetragen ist. Den Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer Gasrechnung.

Gefundene Mängel stuft der Prüfer nach ihrer Schwere ein. Bei einem ernsten Mangel, zum Beispiel einer undichten Leitung, einer fehlerhaften Abgasführung oder einem Absperrhahn, der nicht schließt, wird die Anlage oder das betroffene Gerät sofort stillgelegt. Kleinere Mängel, etwa eine fehlende Kennzeichnung oder ein schwer erreichbarer Hahn, verhindern den Betrieb nicht. Sie sollten aber in der Frist behoben werden, die im Bericht steht. Reparaturen an Gasleitung und Gasgeräten übernimmt ausschließlich der eingetragene Fachbetrieb, etwa ein Heizungsbauer oder Gas-Wasser-Installateur, niemals ein Laie.

In der Praxis sieht man oft alte Anschlussschläuche am Gasherd, die seit Jahrzehnten nicht getauscht wurden, oder Absperrhähne, die hinter einer neuen Küchenzeile verschwunden sind. Das sind kleine Dinge, gehören bei Prüfungen aber zu den typischen Beanstandungen.

Vorbereitung und Sicherheit zwischen den Prüfungen

An der Gasleitung selbst sollten Sie nichts machen. Den Termin vorbereiten können Sie aber gut:

  • Therme, Herd, Durchlauferhitzer und Hauptabsperrhahn frei zugänglich machen
  • Gegenstände wegräumen, die Leitungen oder Absperrhähne verdecken
  • Alte Prüfberichte, Wartungsnachweise und Bedienungsanleitungen bereitlegen
  • Notieren, was Ihnen aufgefallen ist, zum Beispiel ausgehende Flammen, Geräusche oder Geruch

Die Gastherme sollte nach Herstellerangabe gewartet werden, meist einmal im Jahr vor der Heizperiode. Wartung und Prüfung sind aber nicht dasselbe: Die Wartung hält das Gerät in Schuss, die Prüfung beurteilt die Sicherheit der ganzen Gasinstallation. Wer die Heizung später ganz austauschen will, sollte die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für neue Heizungen vorher mit dem Fachbetrieb besprechen. Halten Sie den Raum mit der Therme trocken und belüftet und decken Sie Lüftungsöffnungen nicht ab. Riechen Sie Gas, schließen Sie den Hauptabsperrhahn, betätigen Sie keine Lichtschalter oder Geräte, öffnen Sie die Fenster, verlassen Sie das Gebäude und rufen Sie von draußen die Störungsnummer Ihres Netzbetreibers an. Bei Gefahr wählen Sie den Notruf 112.

Den Prüfbericht bei der Übergabe kontrollieren

Lesen Sie den Bericht noch durch, solange der Prüfer da ist. So kann er Ihnen Unklares gleich erklären. Achten Sie darauf, dass er Folgendes enthält:

  • Name und Anschrift des Fachbetriebs, Unterschrift und Stempel
  • Adresse des Gebäudes und eine Liste der geprüften Geräte mit Typ und Gasart
  • Beschreibung der Leitungen und das Ergebnis der Dichtheits- oder Druckprüfung
  • Eine Liste der Mängel mit Einstufung und Frist zur Behebung
  • Eine klare Aussage, ob die Anlage sicher betrieben werden kann
  • Prüfdatum und eine Empfehlung für den nächsten Termin
  • Die Rechnung, die Sie zusammen mit dem Bericht aufbewahren, am besten auch digital

Häufige Fragen

Eine feste gesetzliche Frist für die Leitungsprüfung gibt es für Privatleute meist nicht. Sie haften aber für den sicheren Zustand Ihrer Anlage. Deshalb ist eine Prüfung in den empfohlenen Abständen und nach jeder Änderung sinnvoll. Die Kontrolle der Feuerstätte durch den Schornsteinfeger ist dagegen Pflicht.

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