Leistung aus dem Preisverzeichnis kalkulieren
Mengen eingeben und der Preis wird sofort neu berechnet. Die Preise gelten für Deutschland und können im Preisverzeichnis angepasst werden.
Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer. Der Arbeitspreis enthält nur die Arbeit. Der Preis mit Material enthält zusätzlich Hilfsmaterial (Kleber, Grundierung, Dichtstoffe, Befestigungsmaterial). Wandfliesen, Bodenfliesen, Bodenbeläge, Farbe und Sanitärobjekte wählt und kauft der Kunde selbst, sie sind nicht enthalten.
| Position | EH | Preis / EH | Menge | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Gasinstallation | ||||
| Gasleitung absperren und mit Blindstopfen verschließen | Stk. | - | ||
| Innere Gasleitung biegen und schweißen | lfm | 31,55 € | - | |
| Verlegung der äußeren Gasleitung im Erdreich | lfm | 26,30 € | - | |
| Schlitzen für Gasleitung - Ziegel | lfm | 21,03 € | - | |
| Schlitzen für Gasleitung - Beton | lfm | 47,33 € | - | |
| Montage Gas-Kugelhahn | Stk. | 26,30 € | - | |
| Anschluss Gasherd | Stk. | 61,35 € | - | |
| Anschluss Gaskessel (Montage + Anschluss) | Stk. | - | ||
| Regelung und Einstellung des Kessels | Stk. | - | ||
| Verlegen und Anschluss der Gasleitung | Stk. | 226,12 € | - | |
| Montage Warmwasserspeicher | Stk. | - | ||
| Dichtheitsprüfung der Gasleitung | Stk. | 105,17 € | - | |
| Sachverständigenprüfung der Gasanlage | Stk. | - | ||
| Montage Gasmelder | Stk. | 35,06 € | - | |
| Verlegung des Gaszählers | Stk. | 210,35 € | - | |
Stilllegen oder ganz ausbauen?
Die Stilllegung ist sinnvoll, wenn Sie die Leitung nicht sofort herausreißen wollen oder können. Die Rohre bleiben in Wänden, Decken oder im Keller, sind sicher verschlossen und können später nach einer Prüfung wieder genutzt werden. Ein kompletter Rückbau ist endgültig, dauert länger und zieht meist weitere Arbeiten nach sich, etwa das Schließen von Schlitzen und Wanddurchbrüchen.
Eine Stilllegung kann dauerhaft oder vorübergehend sein. Vorübergehend wird sie zum Beispiel während einer Sanierung, wenn später wieder Gas angeschlossen werden soll. Auch dann muss der Verschluss vollständig dicht sein und dokumentiert werden. Bevor wieder Gas fließt, prüft ein Fachbetrieb die Anlage erneut auf Dichtheit.
Warum der Aufwand, wenn der Hahn doch zu ist? Ein alter Kugelhahn oder eine Dichtung kann mit den Jahren undicht werden. Eine vergessene Leitung im Keller oder unter dem Estrich wird bei späteren Umbauten leicht angebohrt oder beschädigt. Ein offenes oder nur notdürftig verschlossenes Leitungsende ist ein verstecktes Risiko, das sich oft erst Jahre später zeigt. Deshalb gilt nach den technischen Regeln für Gasinstallationen ein Absperrhahn allein nicht als dauerhafter Verschluss.
Was Sie vor dem Termin erledigen sollten
Die eigentliche Arbeit an der Leitung geht meist schnell. Mehr Zeit kostet die Abstimmung, und die Reihenfolge spielt eine Rolle:
- Gasliefervertrag beim Lieferanten kündigen, sonst laufen Grundpreise weiter, auch ohne Verbrauch
- Beim Netzbetreiber den Ausbau des Gaszählers beantragen; der Zähler gehört dem Netz- oder Messstellenbetreiber und wird von dessen Personal ausgebaut
- Mit dem Netzbetreiber klären, ob nur die Hausleitung stillgelegt oder auch der Hausanschluss getrennt werden soll, und welche Nachweise er danach erwartet
- Im Mehrfamilienhaus vorher mit der Hausverwaltung oder der Eigentümergemeinschaft (WEG) sprechen; als Mieter brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters
- Bei umfangreicheren Umbauten beim Bauamt nachfragen, ob nach der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes etwas anzuzeigen ist
Für eine reine Stilllegung innerhalb des Hauses ist in der Regel keine Baugenehmigung nötig. Den Hausanschluss selbst, also die Leitung von der Straße bis zur Hauptabsperreinrichtung, darf nur der Netzbetreiber trennen oder zurückbauen. Wenn Ihre alte Gasheizung stillgelegt wird, informieren Sie außerdem Ihren bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, damit er seine Unterlagen und Termine anpassen kann. Planen Sie Fördermittel für die neue Heizung, etwa über KfW oder BAFA, fragen Sie vorab, welche Nachweise dort verlangt werden.
So läuft die Arbeit ab
Arbeiten an Gasleitungen dürfen in Deutschland nur Installationsunternehmen ausführen, die im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sind. Laien und Handwerker ohne diese Eintragung dürfen nicht an die Gasleitung. Das ist Vorschrift, keine Empfehlung. Ein Heizungsbauer mit Eintragung geht in der Regel so vor:
- Anlage besichtigen, Hauptabsperreinrichtung, Zählerplatz und Leitungsverlauf feststellen.
- Hauptabsperreinrichtung schließen und prüfen, ob wirklich kein Gas mehr strömt.
- Leitung drucklos machen und Restgas gefahrlos ins Freie ableiten.
- Leitungsende vorbereiten: reinigen, bei Bedarf kürzen, Gewinde oder Flansch herrichten.
- Passenden Verschluss für Rohrwerkstoff und Durchmesser setzen, etwa Stopfen, Kappe oder Blindflansch.
- Dichtheit prüfen, je nach Situation mit Manometer unter Prüfdruck und zusätzlich mit Gasspürgerät oder Lecksuchspray an den Verbindungen.
- Protokoll über Arbeit und Prüfergebnis erstellen.
Wo genau wird verschlossen? Das hängt vom Ziel ab. Fällt der Gasanschluss ganz weg, wird die Kundenanlage meist direkt hinter der Hauptabsperreinrichtung beziehungsweise am ehemaligen Zählerplatz verschlossen. Wird nur ein Teil stillgelegt, zum Beispiel die Leitung zum alten Gasherd, verschließt der Installateur nur diesen Abzweig, der Rest bleibt in Betrieb.
Bei einer gut zugänglichen Leitung dauert die Arbeit vor Ort meist nur wenige Stunden. War eine Gastherme oder ein Gaskessel angeschlossen, trennt der Installateur das Gerät oft gleich mit vom Gas und legt es sicher still.
Was die Arbeit einfacher oder aufwendiger macht
Der Aufwand und damit auch der Preis unterscheiden sich von Haus zu Haus. Einfacher wird es mit:
- Frei zugänglicher Leitung am Zählerplatz oder im Hausanschlussraum
- Jüngerer Installation aus Stahl mit sauberen Gewinden oder aus Kupfer
- Vorhandenen Plänen und bereits ausgebautem Zähler
Aufwendiger wird es bei:
- Stark korrodierten Altbau-Leitungen, bei denen erst ein Stück Rohr ersetzt werden muss
- Leitungen unter Putz, im Estrich oder im Schacht, die erst freigelegt werden müssen
- Mehreren Verschlussstellen, etwa bei mehreren Geräten oder Etagenheizungen im Mehrfamilienhaus
- Fehlenden Unterlagen und unbekanntem Leitungsverlauf
- Unklarer Grenze zwischen Hausanschluss und Hausleitung
In unklaren Fällen kommt der Installateur meist zuerst zur Besichtigung und schlägt danach das Vorgehen vor.
Typische Fehler
- Nur den Hahn zudrehen und die Leitung so lassen: ein Absperrhahn ist kein dauerhafter Verschluss
- Einen Handwerker ohne Eintragung beauftragen: im Schadensfall kann die Versicherung die Leistung verweigern
- Den Gaszähler selbst abbauen: er gehört dem Netz- oder Messstellenbetreiber
- Die Kündigung beim Lieferanten vergessen, sodass weiter Rechnungen kommen
- Das Protokoll nicht aufheben, das später Netzbetreiber, Käufer oder Schornsteinfeger sehen wollen
- Im Mehrfamilienhaus ohne Absprache an gemeinsamen Leitungen arbeiten lassen
Riechen Sie Gas, schalten Sie kein Licht und kein Gerät ein, öffnen Sie die Fenster, verlassen Sie das Gebäude und rufen Sie von draußen die Störungsnummer Ihres Netzbetreibers an. Die Nummer steht meist auf der Rechnung oder am Zählerplatz. Bei Gefahr wählen Sie den Notruf 112.
Abnahme: diese Punkte prüfen
Lassen Sie sich bei der Abnahme die Verschlussstelle zeigen und die Unterlagen aushändigen. Prüfen Sie:
- Verschluss fest gesetzt, ohne Anzeichen von Undichtheit und gut erkennbar
- Hauptabsperreinrichtung geschlossen und Leitung als außer Betrieb gekennzeichnet
- Protokoll mit Objektangabe, Datum, Art und Ort des Verschlusses
- Ergebnis der Dichtheitsprüfung mit Angabe der Prüfmethode
- Name, Unterschrift und Firmenstempel des eingetragenen Installationsunternehmens
- Bestätigung über den Zählerausbau durch den Netzbetreiber
- Alle Unterlagen dauerhaft bei den Hausunterlagen abgelegt
Häufige Fragen
Nein. Arbeiten an Gasleitungen sind eingetragenen Installationsunternehmen vorbehalten. Ein unsachgemäßer Verschluss gefährdet das ganze Haus, und nach einem Schaden kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
Meist nicht, wenn der Zähler bereits ausgebaut ist und es nur um die Hausleitung geht. Manche Netzbetreiber möchten aber vorab informiert werden oder ein Protokoll erhalten. Den Hausanschluss trennt immer der Netzbetreiber selbst.
Ja, genau deshalb wird oft stillgelegt statt ausgebaut. Vor der Wiederinbetriebnahme prüft ein eingetragener Fachbetrieb die Leitung auf Dichtheit, und der Netzbetreiber muss den Zähler wieder setzen.
Am besten dauerhaft bei den Hausunterlagen. Sie brauchen es beim Verkauf, bei einem späteren Wiederanschluss und im Streitfall mit der Versicherung.
Stilllegen lässt sich nur die Leitung hinter Ihrer Wohnungsabsperrung. Informieren Sie Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft trotzdem vorher. An Steigleitungen und anderen gemeinsamen Teilen darf ohne deren Zustimmung nicht gearbeitet werden.
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